Bundesverband für Wohnungslüftung stellt sich neu auf

Auf der Mitgliederversammlung Ende März legte der VfW - Bundesverband für Wohnungslüftung neue inhaltliche und strukturelle Eckpunkte der künftigen Verbandsarbeit fest.

Logo des Verbands
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Der Bundesverband will künftig die gesamte Breite der Wohnungslüftungswirtschaft abbilden. Ein technologieoffener und ganzheitlicherer Ansatz soll sicherstellen, dass der Verband Sprachrohr für Hersteller aller Lüftungslösungen sowie vor- und nachgelagerten Branchen in der Wertschöpfungskette wie Architekten, Planer und Handwerker ist.
Ein Ziel künftiger Aktivitäten ist, einen Mindestluftwechsel erstmals als Bauvorschrift verpflichtend zu verankern. Dieser sollte für eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 ausgelegt sein. Bislang wird der Mindestluftwechsel lediglich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) benannt, aber in keiner Verordnung genau definiert.

Einladung an den „Runden Tisch“
Nach Überzeugung des Verbands wird diese Mindestanforderung Planungen im Bereich von Wohnungslüftungsmaßnahmen spürbar vereinfachen, denn sie würde eine technologieoffene und damit größere Wahlfreiheit zwischen allen Optionen ermöglichen. Als Konsequenz der Öffnung des Verbands für alle Technologien wurde auf der Mitgliederversammlung beschlossen, dass sich alle Player der Wohnungslüftung an einem Runden Tisch treffen, um einen „VfW 2.0“ mit ganzheitlichem Ansatz zu starten. Dieser Runde Tisch findet in Frankfurt am Main am 1. Juni 2017 statt. Alle an der Wohnungslüftung interessierten Fachleute und Hersteller sind dazu eingeladen.

www.wohnungslueftung-ev.de

 

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