EEG-Umlage und KWK-Gesetz – Neuerungen 2018

Hoch effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW) kommen in Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Seniorenheimen, Krankenhäusern oder Kommunen zum Einsatz. Sie erzeugen gleichzeitig Wärme und Strom. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es Änderungen bei der EEG-Umlage, die Eigentümer der BHKW vor neue Herausforderungen stellt.

BHKW in Raststatt
BHKW in Raststatt

Bisher waren die Besitzer von der EEG-Umlage befreit. Seit Jahresbeginn entfällt diese Befreiung, weshalb viele Unternehmen und Kommunen derzeit unschlüssig sind, ob sie die Technologie in Nichtwohngebäuden einsetzen sollen.

BHKWs lohnen sich

Florian Anders vom Kompetenzzentrum KWK der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg sieht keinen Grund für das zögerliche Handeln: „In vielen Fällen lohnen sich BHKW weiterhin. Erst 2016 hat der Bund die Förderbedingungen erheblich verbessert, vor allem für kleinere Anlagen“. Nach seiner Ansicht sollten sich alle, die nach einer wirtschaftlichen Strom- und Wärmeversorgung suchen, mit der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung befassen und von Experten individuell beraten lassen.

Die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung findet immer mehr Anwendung. Der KWK-Anteil an der Nettoerzeugung von Strom wuchs von 2003 bis 2016 deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Unternehmen und Kommunen setzen verstärkt auf Blockheizkraftwerke im Leistungsbereich 10 bis 200 kW.

Preis pro Kilowattstunde steigt

Seit dem 1. Januar 2018 zahlen Eigentümer 6,79 Cent pro Kilowattstunde, statt wie bisher 2,72 Cent je Kilowattstunde. Die reduzierte Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf selbst verbrauchten Strom lief Ende 2017 aus. Lediglich vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlagen sind weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Die Änderung beschloss die EU-Kommission, um damit eine Überförderung zu verhindern.

Im Jahr 2016 folgte die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Kleinere Anlagen, wie sie in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen, wurden gestärkt. Der positive Effekt zeigt sich in der Verdopplung der Betriebsstunden von 30.000 auf 60.000 Vollbenutzungsstunden. „Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden“, erklärt Florian Anders die Veränderung.

Kraftwerke, die Strom und Wärme auf Stein- oder Braunkohle-Basis erzeugen, sind zukünftig von der Förderung ausgeschlossen. Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen, kommen für die Zuschläge durch die KWK weiterhin in Frage.

Beratung durch Experten wichtig

Eigentümer von Nichtwohngebäuden sollten mit einer neutralen Energieberatung klären, ob sich ein Blockheizkraftwerk lohnt. „Große Sorgfalt müssen die Fachleute auf die richtige Dimensionierung legen. Nur wenn Auslegung passt, kann das BHKW auch wirtschaftlich arbeiten“, sagt Anders. „Vor der Planung sollte beispielsweise der aktuelle Energieverbrauch geprüft werden. Erst dann lassen sich Strom- und Wärmebedarf genau abschätzen“, so Anders weiter.

BHKWs lohnen sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr. Zwischen Mitte Oktober bis Ende März fallen allein beim Dauerbetrieb in der kalten Jahreszeit etwa 3.500 Betriebsstunden an. Bei weiteren 500 bis 1.000 Betriebsstunden sollte überlegt werden, ob sich bei einem Neubau oder einem Heizungstausch ein BHKW lohnen könnte. Vor allem im Gewerbe und in der Industrie könnte das der Fall sein. Bei günstigen Rahmenbedingungen und guter Planung liegt die Amortisationszeit bei etwa fünf bis sieben Jahren. Neben der Umweltfreundlichkeit überzeugen BHKW vor allem auch durch ihre Wirtschaftlichkeit.

Neuerungen 2018

Im Herbst dieses Jahres kommt voraussichtlich das Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur löst damit die Anlagenregisterverordnung ab und verpflichtet die Akteure am Markt, deren Erzeugung, Speicherung und den Verbrauch von Strom und Gas zu melden. Wen diese Regelung betrifft, zeigt ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Weitere Informationen bietet die Webseite der Bundesnetzagentur.

Zusätzlich zu den Zuschüssen des KWKG gibt es Förderprogramme des Bundes und der Länder. Sie verhelfen beim Bau der KWK-Anlagen zu mehr Ökonomie. Zinsgünstige Kredite bietet die KfW-Förderbank. In Baden-Württemberg stellt das Landesförderprogramm „Klimaschutz-Plus“ finanzielle Mittel für die Begleitberatung zur Verfügung. Zusätzlich unterstützt das Umweltministerium Baden-Württemberg Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung energieeffizienter Wärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Folgende bundesweite Förderungen gibt es:

  • Erneuerbare Energien – Standard (Kredit Nr. 270)
  • Erneuerbare Energien – Premium (Nummer 271)
  • KfW Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (Kredit Nr. 292)
  • Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus, Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze
  • individuelle Förderprogramme der jeweiligen Bundesländer
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