Einsparpotenzial durch neue EU-Vorgaben für Umwälzpumpen

Im Rahmen einer EU-Richtlinie für energieverbrauchende bzw. energiebezogene Produkte (EuP/ErP-Richtlinie) gelten seit Januar 2013 neue Vorgaben für die Effizienz von elektrisch betriebenen Pumpen. Davon betroffen sind auch Umwälzpumpen für Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen kommunaler Gebäude. Die neuen Vorgaben sind ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Energieverbrauch und klimaschädlichem CO2-Ausstoß in der EU.

Foto:Grundfos Pressebild
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Mit modernen Hocheffizienzpumpen lassen sich gegenüber älteren, ungeregelten Modellen, (wie sie vielfach noch in kommunalen Gebäuden installiert sind) mehr als 80 % Energie einsparen. Die effizientesten Umwälzpumpen am Markt sind derzeit die neuen Baureihen Alpha2 und Magna3 von Grundfos. Beide erfüllen mit einem Energie-Effizienz-Index von deutlich unter 0,20 nicht nur die EuP-Vorgaben für 2013 und 2015, sondern übertreffen sogar die „Best-in-Class“-Marke, die bei Umsetzung der Richtlinie als bestmöglicher Wert definiert wurde.

Erreicht wird die Effizienz dadurch, dass Hydraulik, Motorkonstruktion und Regelung der Pumpe bis ins Detail konsequent auf minimalen Energieverbrauch ausgerichtet sind. So sorgt etwa die AutoAdapt-Regelung dafür, dass sich die Pumpe selbsttätig an die Anlagenbedingungen anpasst und immer nur genau so viel Energie verbraucht wie gerade nötig.

Die Richtlinie betrifft nur neu in Verkehr gebrachte Pumpen, ein Austausch alter Modelle ist nicht zwingend vorgeschrieben. Konkret gilt bei der EuP-Richtlinie, dass seit 1. Januar 2013 gemäß der Verordnung EG 641/2009 Umwälzpumpen für den Verkauf innerhalb der EU eine Mindesteffizienz haben müssen, die in Form eines Energie-Effizienz-Indexes (EEI) definiert ist. Der EEI darf seit 2013 maximal 0,27 betragen. Betroffen sind die meisten Umwälzpumpen in der Gebäudetechnik, ausgenommen sind Pumpen in thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen sowie direkt in den Heizkessel integrierte Pumpen. Ab 1. August 2015 wird die Schwelle auf 0,23 abgesenkt. Die Verordnung gilt nicht für Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen. Die bisherige Kennzeichnung mit dem Energielabel (Energieeffizienzklassen A-H) entfällt ganz.

 

 

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