Europa darf bewährte Honorarordnung für Architekten nicht gefährden

Mit Unverständnis reagiert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen auf die Ankündigung der EU-Kommission, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erhoben werden soll.

Der Europäische Gerichtshof will wegen der HOAI gegen Deutschland klagen. - Quelle: www.flaggen-server.de
Der Europäische Gerichtshof will wegen der HOAI gegen Deutschland klagen. - Quelle: www.flaggen-server.de

„Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat sich über Jahrzehnte bewährt und dazu beigetragen, dass Gebäude und Bauwerke der Infrastruktur in Deutschland eine hohe Planungsqualität aufweisen“, erklärt Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW. „Die HOAI sorgt darüber hinaus für transparente Vergabeverfahren und ist ein Element des Verbraucherschutzes in Deutschland“.

Hintergrund
Hintergrund der Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof ist das Bestreben der Europäischen Kommission, vermeintliche Hindernisse beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU abzubauen. „Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure behindert ausländische Architekten keineswegs, sondern stellt sicher, dass Planungsleistungen in Deutschland angemessen bezahlt werden“, betont Kammerpräsident Uhing. Wer bei der Planung spart, zahle in der Ausführung drauf. Eine Argumentation, die auch die Bundesregierung vertritt.

Zahl der Architekturbüros steigt stetig
Die Bundesarchitektenkammer weist darauf hin, dass die Zahl der Architekturbüros in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sei – auf heute über 41.000. Dies belege, dass die HOAI weder für In- noch für Ausländer ein Hindernis darstelle, sich hier niederzulassen.
Unterstützung erhalten die deutschen Architekten und Ingenieure auch aus dem EU-Parlament. Der EU-Abgeordnete Markus Ferber erklärte: „Die Kommission verkennt vollkommen, dass es hier nicht um Wettbewerbsbeschränkungen, sondern um die Bewahrung eines Mindestmaßes an Qualität geht“.

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