Neue Antragsstellung zur BAFA-Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien

Seit Januar 2018 müssen Förderanträge für Pelletfeuerungen online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen – immer vor Maßnahmenbeginn.

Seit Januar 2018 müssen BAFA-Anträge immer vor Beginn der Maßnahme per Online-Formular gestellt werden (Foto: DEPI)
Seit Januar 2018 müssen BAFA-Anträge immer vor Beginn der Maßnahme per Online-Formular gestellt werden (Foto: DEPI)

Die BAFA-Förderung für Pelletfeuerungen im Marktanreizprogramm (MAP) wurde zum Jahresbeginn 2018 auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt. Eigenheimbesitzer müssen für Anlagen, die sie ab Januar 2018 in Auftrag geben, den BAFA-Zuschuss vor der Auftragserteilung an die Handwerker beantragen. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung sollten sie Fachkräfte mit den Arbeiten beauftragen. Bereits vorher dürfen allerdings Planungsleistungen erbracht werden.

Übergangsregelungen

Eine Übergangsregelung gilt für Anlagen, die im Jahr 2017 in Auftrag gegeben wurden und dieses Jahr in Betrieb gehen. In solchen Fällen muss der Förderantrag bis spätestens 30. September 2018 gestellt werden. Im Online-Antrag findet sich dazu erforderliche Erklärung.

Bundesbürger, die ihre neue Pelletheizung noch 2017 in Betrieb genommen haben, können den BAFA-Zuschuss wie gehabt innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.

Anträge richtig stellen

Die Anträge sind seit Januar 2018 beim BAFA online zu stellen. Auf der BAFA-Homepage ist das elektronische Antragsformular verfügbar. Dieses muss man online ausfüllen und elektronisch an das BAFA schicken. Anschließend muss der Antragsteller eine „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben und per Post an das BAFA senden.

Das Einreichen des Verwendungsnachweises nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt ebenfalls vollständig online. Sämtliche Unterlagen, Rechnungen und Fachunternehmererklärungen sollten  als PDF-Datei zur Verfügung stehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt Anmerkungen zur Online-Antragstellung im „Merkblatt zum Antragsverfahren 2018“. Fragen zur Antragsstellung beantwortet das Amt  telefonisch unter der Telefonnummer 06196 908-1625.

Weitere Informationen zur Förderung von Pelletfeuerungen stellt DEPI auf seiner Website bereit.

Printer Friendly, PDF & Email
29.02.2024
Pelletmarkt 2023 und Prognose 2024
Das Jahr 2023 war für die deutsche Pelletbranche enttäuschend. Die Prognose von über 100.000 installierten Feuerungen wurde fast um die Hälfte verfehlt. Im Gegensatz konnte die Pelletproduktion erneut...
17.01.2024
Wallbox
Eine neue Komplettlösung für das Verwalten und Abrechnen von Ladestationen kombiniert die eichrechtskonforme Schneider Electric Ladestation EV Link Pro AC mit der cloudbasierten reev Ladesoftware.
06.02.2024
Umweltbundesamt
Mit dem 31. Januar 2024 hat das UBA die Ausnahmeregelung für die Verwendung von Membranen, Kalkschutzgeräten und Filtermedien bis zum 1. Januar 2031 verlängert.
10.04.2024
DAA WärmeIndex Q1 2024
Im ersten Quartal 2024 sieht DAA eine stark schwankende Nachfrage nach verschiedenen Heizungssystemen, von fossil bis erneuerbar. Was aber erneut deutlich wird: Förderungen und Interesse korrelieren...
31.05.2023
Regenerative Energien
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde am Pfingstmontag die Inbetriebnahme der 3-millionsten Solarstromanlage gemeldet und damit die 70 GWp überschritten.
08.06.2023
Remeha
Mit der Elga Ace hat Remeha eine Lösung um die Heizungsanlage mit 65% erneuerbarer Energie zu betreiben.