Neue Antragsstellung zur BAFA-Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien
Die BAFA-Förderung für Pelletfeuerungen im Marktanreizprogramm (MAP) wurde zum Jahresbeginn 2018 auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt. Eigenheimbesitzer müssen für Anlagen, die sie ab Januar 2018 in Auftrag geben, den BAFA-Zuschuss vor der Auftragserteilung an die Handwerker beantragen. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung sollten sie Fachkräfte mit den Arbeiten beauftragen. Bereits vorher dürfen allerdings Planungsleistungen erbracht werden.
Übergangsregelungen
Eine Übergangsregelung gilt für Anlagen, die im Jahr 2017 in Auftrag gegeben wurden und dieses Jahr in Betrieb gehen. In solchen Fällen muss der Förderantrag bis spätestens 30. September 2018 gestellt werden. Im Online-Antrag findet sich dazu erforderliche Erklärung.
Bundesbürger, die ihre neue Pelletheizung noch 2017 in Betrieb genommen haben, können den BAFA-Zuschuss wie gehabt innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.
Anträge richtig stellen
Die Anträge sind seit Januar 2018 beim BAFA online zu stellen. Auf der BAFA-Homepage ist das elektronische Antragsformular verfügbar. Dieses muss man online ausfüllen und elektronisch an das BAFA schicken. Anschließend muss der Antragsteller eine „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ unterschreiben und per Post an das BAFA senden.
Das Einreichen des Verwendungsnachweises nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt ebenfalls vollständig online. Sämtliche Unterlagen, Rechnungen und Fachunternehmererklärungen sollten als PDF-Datei zur Verfügung stehen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt Anmerkungen zur Online-Antragstellung im „Merkblatt zum Antragsverfahren 2018“. Fragen zur Antragsstellung beantwortet das Amt telefonisch unter der Telefonnummer 06196 908-1625.
Weitere Informationen zur Förderung von Pelletfeuerungen stellt DEPI auf seiner Website bereit.