Neue Förderrichtlinien des BAFA überboten

Alle bisher geprüften Modelle der AQUAREA Wärmepumpen von Panasonic übertreffen die seit Anfang des Jahres vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) festgelegte Leistungszahl „Coefficient of Performance“ – kurz COP.

Die Geräte erfüllen damit nicht nur dieses Förderkriterium des BAFA, sondern sie bieten durch die Reihe weg bessere COP-Werte als gefordert. Damit die BAFA den Förderzuschuss in Zukunft gewährt, muss u. a. der COP-Wert bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe mindestens 3,10 betragen – bei einer Außentemperatur von 2 °C und einer Wasservorlauftemperatur von 35 °C. Ein AQUAREA-System mit einer Nennleistung von 9 kW z. B. besitzt in diesem Betriebspunkt bereits einen COP-Wert von 3,74.

Seit dem 1. Januar 2012 betrachtet das BAFA bei einem Förderantrag zusätzlich zur Jahresarbeitszahl (JAZ) auch den COP-Wert. Dabei orientiert sich das Amt an den Mindestwerten des europäischen Umweltzeichens „Euroblume“ für Wärmepumpen. Sie gehen zurück auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die mit dem EEWärmeG bereits in nationales Recht umgesetzt wurde. In einer aktualisierten Liste führt das BAFA alle Hersteller und Wärmepumpen auf, die die neuen Kriterien erfüllen.

 

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