Regelkonformität und Energieeffizienz
Sofern Normen und Richtlinien bei bestimmten Punkten keine eindeutigen Aussagen treffen, sondern nur Empfehlungen aussprechen bzw. nur Klassifizierungen angeben, werden mit dieser RLT-Richtlinie konkrete Festlegungen getroffen. Damit bietet der Herstellerverband eine verlässliche Grundlage zur Auswahl von normungsgemäßen, energieeffizienten und hygienegerechten RLT-Geräten. Werden alle Vorgaben der RLT-Richtlinie 01 erfüllt und verfügt das Gerät zudem über ein Energieeffizienzlabel nach dem Zertifizierungssystem des Herstellerverbands, erhält das Gerät das Label „Regelkonformität“.
Die RLT-Richtlinie 01 wurde im Herbst 2016 herausgegeben und beschreibt jetzt u. a. das neue „Regelkonformitätslabel zu RLT-Richtlinie 01“. Die vom Herstellerverband initiierte und hoch marktrelevante Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits im Jahr 2015 in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel „RLT-Richtlinie Zertifizierung“. Die Energieeffizienzklassen A+, A und B tragen den nationalen und europäischen Gesetzen und Vorgaben Rechnung, wobei das Labeling-Verfahren und die Zertifizierung vom TÜV SÜD überwacht werden. Hierzu werden die Daten der Wärmerückgewinnung, der Motoren und Ventilatoren sowie der Auslegungssoftware des Herstellers überprüft und zertifiziert.