Sonnenhäuser von EEG-Novelle nicht betroffen
Seitdem das EEG 2017 am 8. Juli 2016 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde, wird es von diversen Seiten stark kritisiert. „Auch wenn gewisse Änderungen sicherlich nicht zu raschen Fortschritten in der Energiewende und beim Klimaschutz führen werden, es darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass sich Solaranlagen generell nicht mehr lohnen“, sagt Körner. Der Geschäftsführer des Heilbronner Bauunternehmens KHB-Creativ Wohnbau ist seit November 2015 stellvertretender Vorsitzender des Kompetenz-Netzwerks für solares Bauen. „Für Sonnenhäuser bleibt die Förderung konstant hoch“. Für Photovoltaik-Anlagen bis 10 kW Leistung ändert sich im EEG 2017 nichts. In dieser Größenordnung bleiben diese Anlagen nach wie vor von der Beteiligung an der EEG-Umlage verschont. Unabhängig vom EEG werden Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern auch weiterhin durch das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes sehr gut gefördert.
Gesetzliche Neuerung
Durch das ebenfalls Anfang Juli verabschiedete Digitalisierungsgesetz müssen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 7 kW mit einer Smart Meter-Messeinrichtung ausgestattet werden. „Bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch reicht eine kleinere Photovoltaik-Anlage aber völlig aus, um einen vernünftigen Eigenversorgungsanteil zu erreichen“, sagt Körner.
Für die Förderung der großen Solarwärmeanlagen, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird, hat das Sonnenhaus-Institut Beispielrechnungen erstellt. „Die Fördersätze für große Solarheizungen waren noch nie so hoch wie heute“, betont Körner. Bauherren können bis zur Hälfte der Investitionskosten für die Solarkollektoren als BAFA-Zuschuss erhalten.
Beispielrechnungen für die BAFA-Solarförderung:
http://www.sonnenhaus-institut.de/wp-content/uploads/solarfoerderung_beispiele.pdf
Weitere Informationen: Sonnenhaus-Institut e. V.
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