Verdunstungskühlanlagen sollen besser kontrolliert werden
Das Bundeskabinett stimmte am 22.3.2017 dem Entwurf der 42. BImSchV zu und gibt somit Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb solcher Anlagen. Die neue Legionellenverordnung sieht eine Anzeigepflicht vor, die sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen gilt.
Erst handeln, dann analysieren
Im Fall eines massenhaften Ausbruchs können lokale Behörden schneller und effektiver reagieren und mögliche Austragungsorte ausfindig machen. Bei Legionellenausbrüchen hat die Eindämmung der Epidemie Vorrang vor der Ursachensuche und vor Haftungsfragen. Daher müssen in einem solchen Fall alle Anlagen, die als Quelle in Frage kommen, möglichst schnell desinfiziert werden. Doch nur, wenn die Standorte aller Anlagen bekannt sind, können die Betreiber aufgefordert werden, sofort Biozide einzusetzen oder die Anlage stillzulegen. Die Verordnung sieht nicht vor, Anlagen automatisch stillzulegen. Im Einzelfall können die Behörden aber eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anordnen.
Geschätzte 60.000 Stück in Deutschland
Schätzungen zufolge existieren in Deutschland ca. 60.000 Verdunstungskühlanlagen aller möglichen Größen. Sie werden in verschiedenen Branchen zur Kühlung eingesetzt, z. B. in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern, aber auch in Rechenzentren. Denn die Verdunstungskühlung mit Wasser ist preiswert und umweltfreundlich. Die Anlagen können jedoch legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren. Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Legionellen werden in der Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 beschrieben.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.