Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Seit 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, steht für viele Immobilien nun im Falle von Verkauf oder Neuvermietung eine Erneuerung an.

Auch beim Energieausweis kommt es auf die inneren Werte an. Mit Stichproben prüft der Gesetzgeber die Richtigkeit. Bild: BRUNATA-METRONA-Gruppe
Auch beim Energieausweis kommt es auf die inneren Werte an. Mit Stichproben prüft der Gesetzgeber die Richtigkeit. Bild: BRUNATA-METRONA-Gruppe

Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Aussteller Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) kostenpflichtig registrieren. Dadurch werden stichprobenartige Kontrollen ausgestellter Energieausweise ermöglicht.

Für die Kontrollen kommt ein dreistufiges System zum Einsatz:

∙    Bei Stufe 1 erfolgt eine Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Energieausweises verwendet wurden, sowie der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse.

∙    Bei Stufe 2 erfolgt eine vollständige Prüfung aller Eingaben und Berechnungen. Es werden alle für die Energieausweiserstellung zu Grunde gelegten Daten (z. B. die Antragsunterlagen und die Heizkostenabrechnung) und die eingegebenen Gebäudedaten aus dem Energieausweis einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen geprüft.

∙    Bei Stufe 3 werden inhaltlich die gleichen Prüfungen wie in Stufe 2 durchgeführt, jedoch noch fundierter. Zusätzlich kann eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes erfolgen. Dabei wird die Übereinstimmung zwischen den im Energieausweis angegebenen Daten mit dem Gebäude vor Ort abgeglichen.

Der Gesetzgeber hat angekündigt, für etwa 5 % aller ausgestellten Energieausweise Stufe-1-Prüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen werden zentral durch das DIBt abgenommen. Prüfungen der Stufen 2 und 3 erfolgen deutlich seltener. Sie werden durch die Baubehörden auf Länderebene angeordnet. Daher liegen hierfür keine deutschlandweiten Zahlen vor.

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