Bund erhöht Zuschüsse für Gebäudeenergieberatung
Das sind 500 Euro mehr als vorher. Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. „Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich.“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Wollen Eigentümer von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht.
Nicht nur Eigentümer von Ein‐ und Zweifamilienhäusern erhalten eine bessere Förderung: „Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt“, so Hettler. „Das sind 600 Euro mehr als bislang.“ Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Auch die Baubegleitung durch Experten im Anschluss an eine Energieberatung ist seit Februar attraktiver. Ziel der Baubegleitung ist eine qualitativ hochwertig durchgeführte Sanierung. Die Sachverständigen helfen bei der Detailplanung, unterstützen bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung und kontrollieren die Bauausführung.
Der Zuschuss wird von der KfW ausgezahlt. „An den Konditionen des Programms als solches ändert sich nichts; es werden weiterhin 50 Prozent der Kosten eines Experten für Energieeffizienz übernommen. Das sind bis zu 4.000 Euro für eine Baubegleitung“, sagt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. Wird aber der parallel genutzte KfW‐Kredit oder ‐zuschuss nicht vollständig ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro, steigen. Die exakte Höhe für den Zuschuss hängt dabei vom geplanten Energiestandard ab – je ambitionierter desto höher.