Bund erhöht Zuschüsse für Gebäudeenergieberatung

Eine Gebäudeenergieberatung zeigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können. Die Bundesregierung hat nun die Förderung dieser Dienstleistung deutlich erhöht. Seit 1. Februar 2020 gibt es für eine Vor‐Ort‐ Beratung in Ein‐ oder Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 Euro Zuschuss.

Eine Gebäudeberatung kostet dank der hohen Förderung seit Februar 2020 nur noch wenig Geld. (Foto: Zukunft Altbau)
Eine Gebäudeberatung kostet dank der hohen Förderung seit Februar 2020 nur noch wenig Geld. (Foto: Zukunft Altbau)

Das sind 500 Euro mehr als vorher. Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. „Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich.“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Wollen Eigentümer von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht.

Nicht nur Eigentümer von Ein‐ und Zweifamilienhäusern erhalten eine bessere Förderung: „Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt“, so Hettler. „Das sind 600 Euro mehr als bislang.“ Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Auch die Baubegleitung durch Experten im Anschluss an eine Energieberatung ist seit Februar attraktiver. Ziel der Baubegleitung ist eine qualitativ hochwertig durchgeführte Sanierung. Die Sachverständigen helfen bei der Detailplanung, unterstützen bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung und kontrollieren die Bauausführung.

Der Zuschuss wird von der KfW ausgezahlt. „An den Konditionen des Programms als solches ändert sich nichts; es werden weiterhin 50 Prozent der Kosten eines Experten für Energieeffizienz übernommen. Das sind bis zu 4.000 Euro für eine Baubegleitung“, sagt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. Wird aber der parallel genutzte KfW‐Kredit oder ‐zuschuss nicht vollständig ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro, steigen. Die exakte Höhe für den Zuschuss hängt dabei vom geplanten Energiestandard ab – je ambitionierter desto höher.

Printer Friendly, PDF & Email
06.09.2023
Podcast
In einer Spezial-Ausgabe des Podcasts „Wenden bitte!“ des Öko-Instituts, spricht Dr. Sibylle Braungardt, Expertin für Klimaschutz im Gebäudesektor, über die Änderungen im GEG, Heizungsförderungen und...
17.04.2023
Umfrage: Wie stehen Hauseigentümer zur Wärmewende
Eine Befragung der Beratungsgesellschaft co2online zeigt, das 79 % der Hauseigentümer einen klimafreundlichen Heizungstausch unterstützen. Die Ergebnisse der Befragung wurden am 14. April im...
28.03.2024
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert im ersten Teil der Serie „Fördermittel“ darüber, wie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Altbauten vom Staat finanziell...
20.04.2023
BEG
Die Änderungen der BEG-Förderung sollen berücksichtigen, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
01.12.2023
Umfrage
Bundesverband Wärmepumpe e.V. und Energieberatendenverband GIH e.V. fordern die Ampelkoalition dazu auf, so schnell wie möglich für Klärungen beim Bundeshaushalt 2023 und 2024 zu sorgen.
20.04.2023
GEG
Das erneuerte Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verordnet 65 % Erneuerbare ab 2024 und erlaubt diverse Übergangsausnahmen bei der Heizungssanierung.