Bauordnungsrechtliche Struktur
Die bauordnungsrechtliche Abbildung der Schutzziele in Deutschland erfolgt zweistufig. In § 3 MBO bzw. den jeweiligen örtlich geltenden Landesbauordnungen wird ein genereller Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefordert.
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Carsten Janiec
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