GEG 2.0 – Ein Vorschlag

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kam im November 2020 schon falsch auf die Welt. Es hat keinen Bezug zu den Klimazielen, übernimmt die Probleme, die schon EnEV und EEWärmeG belasteten und ist viel zu umfangreich. Nun hat ein Forschungsteam einen grundsätzlich neuen Vorschlag auf den Tisch gelegt.

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Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden muss die Gewinnung von Solarenergie künftig eine Kernrolle spielen. Bild: stock.adobe.com/Ines Porada
Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden muss die Gewinnung von Solarenergie künftig eine Kernrolle spielen. Bild: stock.adobe.com/Ines Porada

Die Ansprüche, die das Forschungsteam an ein neues Gebäudeenergiegesetz stellte, waren eindeutig: Es sollte vom Ziel her gedacht sein, es sollte klar und nachhaltig sein, ambitioniert im Neubau, richtungsweisend im Bestand, keine Lock-Ins und Bereu-Investitionen auslösen und dabei auch noch einfach und robust sein. Eine gerechte Kostenverteilung war wichtig und eine angemessene Berücksichtigung der Baukultur. Zusätzlich sollte es auch mit dem Green Deal der EU kongruent sein.

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Winfried Schöffel

Winfried Schöffel

Peter Mellwig

Peter Mellwig

Julia Lempik

Julia Lempik

Dr.-Ing. Volker Drusche

Dr.-Ing. Volker Drusche

Dr. Martin Pehnt

Dr. Martin Pehnt

Dr. Burkhard Schulze-Darup

Dr. Burkhard Schulze-Darup

· Artikel im Heft ·

GEG 2.0 – Ein Vorschlag
Seite 36 bis 39
13.11.2023
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18.12.2023
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22.12.2023
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