05/2021: Editorial

Klimaschutz ist jetzt Grundgesetz

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Damit unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit künftiger Generationen vermieden werden, muss nach Auffassung des BVG die Reduzierung der THG-Emissionen ab 2030 jetzt schon festgelegt werden. Bild: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock
Damit unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit künftiger Generationen vermieden werden, muss nach Auffassung des BVG die Reduzierung der THG-Emissionen ab 2030 jetzt schon festgelegt werden. Bild: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock

Liebe Leserinnen und Leser,

Ende April deklarierte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig. Bis zum Jahresende müssen die Reduktionsziele für THG-Emissionen ab 2030 nachgebessert werden, denn die zurzeit geltenden Vorschriften verschieben hohe Minderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume danach. Die vereinbarte Begrenzung der Klimaerhitzung ist dann nur noch schwer machbar. Ähnliche Klagen liegen auch Verfassungsgerichten anderer Länder vor, so dass Deutschland nicht allein bleibt.

Damit steigt der Druck auf den Gebäudesektor, der schon in der Bilanz des Umweltbundesamtes durchfiel, die nach dem bereits bestehenden Gesetz Pflicht ist. Das forderte ein Sofortprogramm für den säumigen Sektor. Ob Sofortprogramm oder Klimaschutzgesetzesnovelle mit höheren Zwischenzielen – für Bauwillige und Planende können die sich überstürzenden Entwicklungen m. E. nur heißen, im Neubau wie bei der Bestandssanierung ohne weitere Debatte sofort den klimafreundlichsten und technologisch bestmöglichen Standard anzusetzen, sei er nun Vorschrift oder nicht. Klimaneutral bauen ist heute Stand der Technik und wirtschaftlich ist es in jedem Fall die bessere Option.

Wärme- und Kältenetze

Gerade im städtischen Raum sind zahlreiche Gebäude an Wärme- und Kältenetze angeschlossen. Diese spielen beim Übergang zur Klimaneutralität eine zentrale Rolle, denn nicht alle Gebäude können den Net-Zero-Standard mit lokalen Maßnahmen liefern. Man denke nur an den Denkmalschutz oder die begrenzten Flächen in vielen Bestandsquartieren. Wie die Netze dekarbonisiert werden können, zeigen wir ab S. 12.

Raumlufttechnische Anlagen

Auf RLT-Anlagen kann sowohl beim Thema Gebäudeeffizienz als auch beim Infektionsschutz kaum noch verzichtet werden. Für Corona-gerechte Anlagen gibt es nun auch 80 % Zuschuss. Mit der Auslegung nach realen Bedingungen, die in Annahmen und Festlegungen in Richtlinien und Standards nicht immer adäquat repräsentiert sind, befassen sich drei Beiträge aus der Forschung im Top-Thema ab S. 30.

Ihre

MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling

Dipl.-Ing. Silke Schilling
Chefredakteurin
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· Artikel im Heft ·

Klimaschutz ist jetzt Grundgesetz
Seite 3
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