Vorgaben und Planungshinweise für Lüftungsfachkräfte
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt im § 6, dass die Außenwände neuer Wohneinheiten luftdicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen sind. Will der Bewohner auf energievergeudendes Lüften über Fenster und Türen verzichten, bleibt ihm im Grunde nur der Weg über eine lufttechnische Maßnahme. Damit wachsen für Handwerker auf dem weiten Feld des Wohnungsbaus neue Umsatz- und Verdienstmöglichkeiten, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit, juristisches Wissen und fachliche Kompetenz aufzubauen.
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Wilhelm Wilming
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