Worauf Architekt:innen und Ingenieur:innen achten müssen
Kommunikation mit Auftraggebern
Zunächst ist auf den richtigen Umgang mit der Auftraggeberseite hinzuweisen, falls interessierten Architekt:innen und Ingenieur:innen etwas im Vergabeverfahren auffällt und eine Änderung erwünscht ist. Das könnte z. B. eine fehlende oder unzureichende Vergütung für die Bieter sein, falls die Vergabestelle mit dem Angebot umfangreiche Lösungsvorschläge verlangt. Ideal wäre es, wenn eine Frage der Bieterseite ausreichen und die Antwort der Auftraggeberseite auf die Frage eingeht sowie eine sachgerechte Lösung bereithält. Das passiert in der Praxis allerdings weniger häufig, als es für beide Seiten vernünftig wäre.
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Dr. Klaus Greb

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