Gemischtes Echo zum GEG

Am 23. Oktober 2019 beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“. Verschiedene Verbände äußerten Kritik an den Eckpunkten des Entwurfs. Ihnen gehen die Maßnahmen nicht weit genug.

(Symbolbild)
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Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz in Berlin: „Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen, dass es der Bundesregierung endlich gelungen ist, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammenzuführen. Damit wurde eine langjährige Forderung des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) erfüllt. Es ist richtig, dass die Bundesregierung im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Niedrigstenergiestandard für private Gebäude so festgelegt hat, dass auch zukünftig die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben.

Bereits im Jahr 2013 war im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode vereinbart worden, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abzugleichen. Seitdem ist viel Zeit vergangen. Trotzdem ist es der Bundesregierung leider nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei der Zusammenführung auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

Die TGA-Verbände hoffen, dass das Gebäudeenergiegesetz in der jetzigen Fassung im Bundestag und im Bundesrat schnell beschlossen wird. Wenn das GEG dann in Kraft getreten ist, muss es nämlich bald schon überarbeitet werden: Es müssen weitere Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Novelle des GEG sollte dann aber nicht nur die aktuelle europäische Gebäuderichtlinie berücksichtigen, sondern auch zu einer wirklichen Vereinfachung des Energieeinsparrechts führen.“

Die Präsidentin des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft, Dr. Marie-Luise Wolff hat mit Blick auf die heutigen Beschlüsse des Kabinetts die Kritik der Branche am Klimapaket der Bundesregierung bekräftigt. "Gerade bei den zentralen Hebeln einer wirksamen Klimapolitik ist das Paket unzureichend. Ein CO2-Preis mit Lenkungswirkung muss spürbar sein - die Bundesregierung hingegen will einen Preis, der nichts verändert. Das geht nicht zusammen", sagte Dr. Marie-Luise Wolff in Berlin.

Die BDEW-Präsidentin kritisierte außerdem die Halbherzigkeit der Bundesregierung bezüglich des Strompreises. „Eine dynamische, innovationsgetriebene, wettbewerbliche Energiewende gelingt nur mit niedrigeren Strompreisen“, so Wolff.

Die beschlossene Senkung der Stromsteuer sei viel zu gering. Außerdem lasse die deutliche Erhöhung der EEG-Umlage auf ein Rekordniveau schnellen. „Damit gefährdet die Bundesregierung letztlich auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiewende und eine konsequente Klimapolitik.“

Nicht zuletzt mit den Beschlüssen zur Windenergie bringe die Bundesregierung die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien und damit die Energiewende als Ganzes in Gefahr: „Der Ausbau der Windenergie ist faktisch kollabiert. Die Politik müsste endlich Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie abbauen - tut aber das genaue Gegenteil. Konsistente Klimaschutzpolitik geht anders“, erklärte Wolff. „Dies wird die Energiewende verlangsamen und verteuern“, mahnt Wolff.

Der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke meint zu den Beschlüssen: „Zehn Prozent aller in Deutschland verursachten CO2-Emissionen entfallen auf das Heizen in privaten Haushalten. Daher ist es wichtig, im Wärmemarkt endlich die Weichen in Richtung Klimaschutz zu stellen. Leider blieb die Bundesregierung mit dem Beschluss des Gebäude-Energie-Gesetzes hinter ihren Möglichkeiten zurück. Obwohl es ein erklärtes Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium aufgelegten „Dialogprozesses Gas 2030“ ist, Gase als langfristigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung zu nutzen, vernachlässigt das Gesetz erneuerbare und klimafreundliche gasbasierte Heizenergien. Man könnte deutlich ambitioniertere Ziele erreichen, wenn das Klimaschutzpotenzial CO2-armer und -neutraler Gase angemessen berücksichtigt würde. Zudem setzt der Gesetzgeber die Primärenergiefaktoren für Biogas entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse nach wie vor zu hoch an. Dies führt zu einer schlechteren Bewertung ihres Beitrags zum Klimaschutz. Auch der Einbau einer innovativen Gasheizung ist eine Energie-Effizienzmaßnahme. Es gilt also, sowohl durch forcierte Nutzung der verfügbaren technologischen Weiterentwicklungen wie Brennwertheizungen und Brennstoffzellen als auch durch die schrittweise Verbesserung des eingesetzten Energieträgers das Gesamtpotenzial der Emissionseinsparungen zu heben.“

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