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Bauministerkonferenz soll Umbauen statt Neubauen fördern

Die Deutsche Umwelthilfe und Architects for Future fordern eine MusterUMbauordnung und ein GEG, die das Umbauen zum Standard machen und den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden einbeziehen.

Überflüssig werdende Büroflächen sollten nicht abgerissen, sondern für eine neue Nutzung umgebaut werden, um Ressourcen zu sparen und ihr "graue" Energie zu konservieren. Quelle: stock,adobe.com/ Grand Warszawski
Überflüssig werdende Büroflächen sollten nicht abgerissen, sondern für eine neue Nutzung umgebaut werden, um Ressourcen zu sparen und ihr "graue" Energie zu konservieren. Quelle: stock,adobe.com/ Grand Warszawski

Anlässlich der am 22. September in Stuttgart beginnenden Bauministerkonferenz der Bundesländer fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Architects for Future (A4F) konkrete Sofortmaßnahmen für eine nachhaltige Bauwende:

Die Bauministerinnen und -minister müssen eine Novelle der Musterbauordnung auf den Weg bringen, die zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und zugleich Ressourcenschutz sowie Kreislaufwirtschaft im Baubereich fördert. Darin müssen Altbausanierung und Umbau im Bestand gegenüber Ersatz- und Neubau priorisiert und gezielt gefördert werden. Nachhaltige Bauweisen, ressourcenschonende Herstellung und die Wiederverwendung von Bauteilen und -produkten müssen zudem festgelegt werden.

A4F hat dazu bereits im Juli 2021 Vorschläge einer Umbauordung an die Bauministerkonferenz geschickt, die von einem breiten Bündnis aus der Bau- und Immobilienbranche unterstützt werden. Bei der Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss, neben der Berücksichtigung der schädlichen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus, der Energiebedarf eine zentrale Bewertungsgröße bleiben, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Derzeit ist der Gebäudesektor noch immer nicht auf dem richtigen Pfad, verfehlt Jahr für Jahr seine Klimaziele", sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz "Die Ministerinnen und Minister müssen dringend die Sanierung (und den Umbau) des Gebäudebestands gegenüber dem Neubau priorisieren. Das gelingt mit dem Abbau von Hürden für Nutzungsänderungen und Umbauten sowie einer Genehmigungspflicht für Gebäudeabrisse. Zudem braucht es eine verpflichtende Bauteilsichtung durch Gutachterinnen und Gutachter vor der Sanierung oder dem Rückbau. Das erhöht die Wiederverwendung von Bauteilen und verbessert das Recycling von Baustoffen.“

In Deutschland verursachen Herstellung, Errichtung, Nutzung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten circa 40% der gesamten CO2-Emissionen. Allein die Herstellung der Baustoffe verursacht hierbei etwa die Hälfte der gesamten CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines neuen Gebäudes. Bauabfälle machen mehr als die Hälfte des deutschen Müllaufkommens aus.

Wir begrüßen den konstruktiven Austausch mit den Fachkommissionen Bauaufsicht und Bautechnik zu unseren Vorschlägen für eine MusterUMbauordnung" sagt Christina Patz, A4F-Koordinatorin für Bauen im Bestand. "Wir haben keine Zeit zu verlieren, daher fordern wir die Bauminister:innen auf, nicht nur die Änderung der Musterbauordnung zu beschließen, sondern direkt die Regelungen in ihren jeweiligen Länderbauordnungen anzupassen - sodass klimaneutrales und kreislauffähiges Bauen sowie das Bauen im Bestand zum Standard werden.

In den „Leitlinien zur Fortschreibung des GEG und der Förderstandards auf Basis THG-Emissionen“ forderte die Bauministerkonferenz zuletzt, „dass als maßgebliche Leitgröße die Treibhausgasemissionen herangezogen werden und auf zusätzliche Nebenbestimmungen möglichst verzichtet wird“.

DUH und A4F sehen diese Position sehr kritisch und appellieren an die Bauministerkonferenz, sich dafür einzusetzen, dass bei der Fortschreibung des GEG und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Energiebedarf zusätzlich als zentrale Bewertungsgröße bestehen bleibt. Treibhausgasemissionen seien ein wichtiger Indikator, aber als alleinige Bemessungsgrundlage für einen sozialverträglichen Klimaschutz nicht ausreichend. Das Heizen mit erneuerbaren Energien könne die THG-Emissionen deutlich reduzieren, verringert jedoch nicht den Energiebedarf und entlaste damit weder den Energiesektor noch die Energiekostenrechnungen der Bürgerinnen und Bürger.

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