BEG-Förderung ab 2023

Wärmepumpen in Bestandsgebäuden werden 2023 weiter gefördert, für den Neubau soll ab März ein neues Programm kommen. Brennstoffzellenheizungen werden ab 01.01. ebenfalls gefördert.

Geothermie-Wärmepumpen. Quelle: stock.adobe.com/Graphithèque
Geothermie-Wärmepumpen. Quelle: stock.adobe.com/Graphithèque

Seit dem 1. Januar gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Am 30.12. wurden die final abgestimmten Reformen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt im Großen und Ganzen stabil erhalten, betont der Bundesverband Wärmepumpe e.V.. Fördersätze bis zu 40 % sind weiterhin möglich.

Viele Neuerungen betreffen schwerpunktmäßig die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Einzelne Neuerungen sind aber auch für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. So werden etwa zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgeschüttet. Für den Gebäudeneubau wird in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die dann voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird.

Anpassung der Förderrichtlinien: Wichtigste Änderungen auf einen Blick

Der bisher bereits gewährte 5%-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, wird künftig auch für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25% in beiden Konstellationen auf 30%. Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein 10%-Bonus gewährt, sodass maximal 40% der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.

Ab dem Jahr 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Das BMWK verweist aber auch auf die laufenden Verhandlungen um die F-Gase-Verordnung und behält sich vor, darauf noch zu reagieren.

Wärmepumpen, welche die Wärmequelle Raumluft nutzen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Das betrifft u.a. Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik (15% Zuschussförderung) gefördert werden.

Wärmepumpen weiter ohne Mindesteffizienz

Der Fördermittelgeber hat sich entgegen der Kritik des BWP dazu entschieden, wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben, die über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mind. 3,0. Es wird Projekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden. Der Fördermittelgeber trägt dem Rechnung, indem für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid gewährt werden. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.

FGK kritisiert Unklarheiten bei Luft/Luft-Wärmepumpen

In Bezug auf die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen − genauer Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung − sind im Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) einzelne Aspekte unklar geblieben. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung der Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen im Wohnbereich und für die Förderung aller Wärmepumpen im Nichtwohngebäude-Bereich. Mit FAQ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sollen diese Unklarheiten beseitigt werden, der Zeitpunkt für deren Veröffentlichung ist jedoch noch nicht bekannt. Um Planer und Installateure im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinien bis zur Veröffentlichung der FAQ zu unterstützen, hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) Empfehlungen veröffentlicht. Sie betreffen den Nachweis über die Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 Blatt 1, den Nachweis des hydraulischen Abgleichs und die Anforderungen an die Netzdienlichkeit. Die "Hinweise des FGK zu Förderungen von Luft-Luft-Wärmepumpen nach BEG EM ab 1. Januar 2023" stehen zum Download auf www.fgk.de im Menüpunkt "Dokumente / Literatur".

Neue Förderbedingungen für Brennstoffzellenheizungen  

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) weist darauf hin, dass Brennstoffzellenheizungen ab dem 01. Januar über die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Bisher konnten Förderanträge nach dem KFW-Programm 433 gestellt werden.

Ab sofort werden Anlagen über die BEG gefördert, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 35 % der Investitionskosten. Flankiert wird die BEG-Förderung - ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 - von der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). Alternativ zur BEG-Förderung kann darüber hinaus unabhängig vom verwendeten Energieträger eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 % der Investitionskosten genutzt werden.

„Brennstoffzellen-Systeme für die Gebäudeenergie sind eine Kerntechnologie für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft“, sagt Dieter Kehren, Leiter der Fachabteilung KWK im BDH. „Sie erzeugen gleichzeitig Strom- und Wärme, sind innovativ und hocheffizient. Damit ermöglichen sie die Sektorenkopplung im Gebäude und vereinbaren die saisonal geprägte Wärmeerzeugung systemdienlich mit dem Stromsystem.“ Diese Zusammenhänge hat der BDH in seinem Positionspapier „Brennstoffzellen-Systeme für Strom und Wärme im Gebäude“ beschrieben.

Das Positionspapier „Brennstoffzellen-Systeme für Strom und Wärme im Gebäude“ kann hier heruntergeladen werden.  

Alle Infos zu den Förderbedingungen (auch im Nichtwohnbereich), die Förderanträge und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Ein Überblick über alle Änderungen und Richtlinien im Zusammenhang mit Wärmepumpen finden hier und
hier

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