„Nur sechs Monate nach Gründung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum haben sich 35 Akteure mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt. Diese enthält 187 konkret zurechenbare und mit einem Datum versehene Maßnahmen, die von allen Beteiligten angestoßen und umgesetzt werden müssen" sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz bei der Vorstellung des Maßnahmenpaketes in der vergangenen Woche.
"Bauen und Sanieren ist keine Aufgabe, die von heute auf morgen erledigt ist. 400.000 Wohnungen im Jahr zu bauen, davon 100.000 Sozialwohnungen, ist bei steigendem Bedarf notwendiger denn je. Umso wichtiger ist es, Prozesse durch Digitalisierung, Typengenehmigung und serielles Bauen effektiver und schneller zu machen und durch eine verlässliche Förderung Planungssicherheit zu geben. Dabei denken wir Klimaschutz und barrierefreies Wohnen immer mit. Vor uns liegt jede Menge Arbeit. Die gemeinsame ToDo-Liste steht. Wir werden jährlich über unsere Fortschritte berichten.“
Die Beschlüsse des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum
Mehr bezahlbarer Wohnraum:
Bis 2026 stehen für den sozialen Wohnungsbau 14,5 Mrd. Euro an Bundesmitteln bereit. Damit unterstützt der Bund die Länder massiv. Die bedarfsgerechte Kofinanzierung und der vollständige Mittelabruf durch die Länder wurden unter dem Dach des Bündnisses verankert.
Der Bund wird Anfang 2023 die Neubauförderung neu ausrichten und ein Wohneigentumsprogramm auflegen sowie ab dem 01. Juli 2023 die lineare AfA für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3% erhöhen. Die Bundesregierung will zudem eine neue Wohngemeinnützigkeit, verbunden mit einer steuerlichen Förderung und Investitionszulagen, initiieren. Auch die Bündnis-Mitglieder werden zahlreiche Eigenbeiträge leisten. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will für die Städtebauförderung dauerhaft absichern, damit das Wohnumfeld zukunftsfest weiterentwickelt werden kann.
Innovatives Planen und Bauen beschleunigen:
Es wird zunehmend wichtig, schneller und innovativer zu planen und zu bauen. Dazu müssen Prozesse digitaler ausgestaltet werden. Ziel ist die „digitale Rathaustür“. Digital erstellte Planungs- und Projektanträge müssen von überall aus bei den zuständigen Stellen eingereicht werden können. Es wird daher bundesweit möglich sein, einen digitalen Bauantrag zu stellen. Gleichzeitig sollen Innovationsklauseln in den Landesbauordnungen und Regeln, z. B. für eine Genehmigungsfreiheit von Dachgeschossausbauten in allen Ländern, erarbeitet werden. Damit wird der gesamte Genehmigungsprozess massiv beschleunigt.
Auch eine Standardisierung von digitalen Anwendungen beim Building Information Modeling (BIM) ist aus Sicht der Bündnis-Mitglieder zwingend erforderlich. Bauprozesse sollen u. a. durch eine zeitlich befristete Erhöhung der vergaberechtlichen Wertgrenzen für Wohnzwecke, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb beschleunigt werden.
Serielles und modulares Bauen ausweiten:
Damit serielles und modulares Bauen in größerem Umfang angewendet wird, sollen bereits einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweit gelten. Dafür sollen entsprechende Regelungen in den Landesbauordnungen verankert werden. Diese Technologien werden mit Hilfe einer Geschäftsstelle im neuen Bundesbauministerium und eines runden Tisches „Serielles Bauen“, Best-Practice-Beispielen sowie einer umfassenden Begleitforschung vorangetrieben.
Gebäude ressourcenschonender errichten:
Treibhausgasemissionen beim Bauen und Wohnen sinken. Dabei werden wir nicht mehr nur auf die Betriebsphase schauen. Über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes sollen weniger Treibhausgase emittiert sowie weniger Ressourcen, Flächen und Energie verbraucht werden.
Damit dies gelingt, werden beim Neubau die Anforderungen im Ordnungsrecht (GEG) weiterentwickelt. Der Bund wird Anfang 2023 das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ auf den Weg bringen, dass sich stärker am Lebenszyklus von Gebäuden ausrichtet. Der digitale Gebäuderessourcenpass für Neubauten hilft, die Wiederverwendung der Bauprodukte und das Recycling von Baustoffen planen zu können.
Boden mobilisieren – Baukosten begrenzen:
Bauland ist ein knappes Gut. Damit Kommunen strategisch Boden bevorraten können, sollen kommunale und regionale Bodenfonds errichtet werden. Kommunale digitale Potenzial- und Brachflächenkataster sollen zeigen, wo das notwendige Bauland vorhanden ist. Kommunen planen, bei Bedarf Wohnungsbaukoordinatorinnen und -koordinatoren als zentrale Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort zu etablieren, um Prozesse zu bündeln und Investitionen voranzutreiben. Die Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Folgekostenabschätzung in Normungsprozessen soll u. a. dafür sorgen, dass Baukosten begrenzt werden.