Zweite Novelle

Bundesförderung Corona-gerechte RLT-Anlagen

Seit dem 11. Juni 2021 können Anträge für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden.

Ab jetzt gibt es auch Förderung für den Neubau stationärer Anlagen in Kitas und Schulen. Foto: stock.adobe.com/visoot
Ab jetzt gibt es auch Förderung für den Neubau stationärer Anlagen in Kitas und Schulen. Foto: stock.adobe.com/visoot

Die "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" wurde zum zweiten Mal novelliert. Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden. Das Förderprogramm, das am 20. Oktober 2020 in Kraft trat und im April erstmal modifiziert wurde, ist weiterhin bis Ende 2021 befristet.

Die Bundesförderung "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" soll Anreize für Investitionen in RLT-Anlagen setzen, um das Infektionsrisiko in Räumen mit besonders hoher Fluktuation zu senken.

Der Fachverband Gebäude-Klima e. V., FGK, begrüßt ausdrücklich diese Erweiterung, die er gegenüber dem BMWi schon mehrfach vorgeschlagen hatte. Dass Neuanlagen bis zu 80 % gefördert werden, sieht der Verband als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Politik unterstütze damit Lösungen, die gerade in den sensiblen Bereichen wie Kitas und Schulen tatsächlich das Infektionsrisiko reduzieren können.

Allerdings äußert der Verband auch Bedenken. So sei es unverständlich, dass mit dem Programm auch in stationären Anlagen ausdrücklich Umluft gefördert würde, obgleich gerade in Pandemiezeiten auch die Bundesregierung Außenluftanlagen und die Reduktion der Umluftanteile in den Fokus stellte. Gleichwohl begrüßt der Verband, dass Außenluftanlagen ebenfalls Gegenstand der Förderkulisse sind.

Laut Förderprogramm muss der insgesamt in den versorgten Räumen erreichbare mechanische Nennvolumenstrom mindestens 25 m³ pro Stunde und Person in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbereich betragen. Hierin sieht der Verband ein Defizit des Förderprogramms: Bei einem geförderten Umluftanteil von 50 % beträgt die Außenluft lediglich 12,5 m³ pro Stunde und Person. Dieser Wert liegt unter den absoluten Mindestanforderungen der DIN EN 16798-1, die einen Wert von 15 m³ pro Stunde und Person vorgibt.

Dieser Fördertatbestand ist nach Einschätzung des Verbandes widersprüchlich, da das Förderprogramm "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung bestehender RLT-Anlagen" ausdrücklich die Reduktion des Umluftanteils als wesentlichen Fördertatbestand vorgibt bzw. in Fällen, in denen dieser nicht vermeidbar ist, HEPA-Filter empfiehlt. Anlagen mit Umluft, auch solche, die mit HEPA-Filtern ausgestattet sind, seien in pandemiefreien Zeiten wenig sinnvoll und gingen zu Lasten einer zielführenden Außenluftversorgung von ca. 30 m³ pro Stunde und Schüler.

Der FGK appelliert an das BMWi und das BAFA, einzelne Punkte des Programms zu überdenken, die normativen Mindestanforderungen zu respektieren und einen Umluftanteil von 50 % nicht in den Katalog aufzunehmen. Dennoch sei erfreulich, dass Planer und Endkunden mit dem Förderprogramm auch reine Außenluftanlagen einsetzen können. Nun bleibe zu hoffen, dass das es möglichst großflächig genutzt wird und in vielen Kitas und Schulen für eine gesunde Innenraumluft gesorgt wird.

 

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