Gas- und Strompreisbremse

BWP fordert Beibehaltung der Anreize zum Wechsel von Gas zur Wärmepumpe

Bei der gesetzlichen Umsetzung der geplanten Gas- und Strompreisbremse muss darauf geachtet werden, dass auch Menschen entlastet werden, die gerade dabei sind, zur  Wärmepumpe zu wechseln, warnt der Bundesverband Wärmepumpe.

Quelle: stock.adobe.com/anmuht.ch fotografie
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Das Eckpunktepapier zur Umsetzung der geplanten Gas- und Strompreisbremse enthält wichtige Ansätze zur Entlastung von Privathaushalten und Industrie. Bei der gesetzlichen Umsetzung der Unterstützung ist jedoch darauf zu achten, dass auch solche Wärmepumpen-Besitzer*innen entlastet werden, die kurz vor einem Wechsel des Heizträgers stehen oder erst in diesem Jahr in die grüne Technologie investiert haben. Zudem muss der Anreiz zum Wechsel auf Erneuerbare Wärme erhalten bleiben. Das Eckpunktepapier lässt diese Fälle bislang außer Acht.

Grundsätzlich begrüßt der BWP die Ankündigung der Bundesregierung, zusätzlich zur Gaspreisbremse eine Dämpfung des Strompreises herbeizuführen. Allerdings würden die aktuellen Eckpunkte den politisch gewünschten Anreiz, vom Gaskessel auf Wärmepumpen zu wechseln, nicht ausreichend erfüllen.

In der gegenwärtigen Marktsituation (21 ct/kWh Gas und 43 ct/kWh Strom für Neukunden) gibt es einen klaren Wechselanreiz zugunsten der Wärmepumpe. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Wärme im Jahr sparen Verbraucher*innen einen hohen dreistelligen Betrag im Jahr, wenn Sie sich für die Wärmepumpe entscheiden. Dieser starke Anreiz zum Technologiewechsel und mithin zur Einsparung von Erdgas und CO2-Emissionen würde durch die aktuell vorgeschlagenen Deckelungen auf 12 ct/kWh bei Gas und 40 ct/kWh bei Strom geschmälert. Laut BWP sei zu befürchten, dass potenzielle Investoren wieder Abstand von der Wärmepumpe nähmen.

Bei der praktischen Umsetzung der Strompreisbremse sei außerdem zu beachten, dass diese Maßnahme auch für diejenigen gelten müsse, deren Wärmepumpe erst in diesem Jahr in Betrieb gegangen ist oder die während der Geltungsdauer der Strompreisbremse eine Wärmepumpe installieren lassen wollen. Denn diese Verbrauchergruppe weist keinen Vorjahresverbrauch auf, an dem der bisherige Stromverbrauch der Wärmepumpe festgemacht und fortan preislich gedeckelt werden könnte. Für sie müssten pauschale Annahmen getroffen werden. Letztlich kommt es aber beim politischen Ziel des Wärmepumpen-Rollouts genau auf diese Adressanten der Strompreisbremse an.

Um die Entlastungen der Verbraucher*innen gerecht zu gestalten und das politisch gesetzte Ziel von 500.000 neu installierten Wärmepumpen im Jahr 2024 nicht zu gefährden, schlägt der BWP folgende konkrete Maßnahmen vor:

1. Investor*innen, die derzeit eine Wärmepumpe installieren, bzw. die die Installation in Kürze vollziehen, sollen von den Entlastungen auch dann profitieren, wenn für sie kein Vorjahresverbrauchswert vorliegt. Hierfür schlägt der BWP mehrere geeignete Pauschalverfahren vor.

2. Auch Wärmepumpen, die derzeit einen Wärmestromtarif über einen eigenen Stromzähler nutzen, sollen in die Deckelung des Stromverbrauches einbezogen werden.

3. Um den Wechselanreiz zur Wärmepumpe zu verstärken, sollte analog zur Mehrwertsteuersenkung für Gas auch die Besteuerung beim Strom abgesenkt werden. In diesem Punkt schließt der BWP sich den aktuellen Forderungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) an. Zusätzlich sollte die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum abgesenkt werden.

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.: „Es ist grundsätzlich gut, Bürgerinnen und Bürgern, die Unterstützung benötigen, mit Entlastungen durch die Energierise zu helfen. Es darf aber nicht zu Fehlanreizen kommen, die dem Klimaschutz entgegenwirken. Energiepreise müssen auch und gerade in der Krise zum Umstieg auf klimafreundliche Sektorkopplungstechnologien wie die Wärmepumpe motivieren. Bereits ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Eingriffe in das Energiepreisgefüge müssen dieses Gebot unterstützend flankieren, anstatt gegenteilige Anreize zu setzen.“ Die Gaspreisbremse sei dabei durchaus als soziales Instrument geeignet, solange bei der Strompreisbremse auf das Preisverhältnis von Strom zu Gas geachtet und der Umstieg zur Wärmepumpe entsprechend berücksichtigt werde.

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