Eine Information der Trotec GmbH
Aerosole tragen maßgeblich zur Verbreitung des Corona-Virus bei. Beim Sprechen, Niesen und Husten abgegeben, schweben sie als Trägerpartikel über Stunden im Raum.
Bereits in einer früheren Studie wies die Universität der Bundeswehr München nach, dass Luftreiniger mit H14-HEPA-Filter virenbelastete Aerosole nahezu vollständig beseitigen. Im Hinblick auf die kalte Jahreszeit sind sie damit die beste Lösung für Unternehmen, Gastronomie und Schulen, die Aerosolkonzentration in geschlossenen Räumen sicher unter ein infektiöses Niveau zu senken.
Ungeeignete Luftreiniger werden nicht genehmigt
Aktuell intensiv diskutiert werden Luftreiniger als Pandemie-Prävention für Schulen. Was passiert, wenn unbedacht gehandelt wird, zeigte sich bei der Fridtjof-Nansen-Schule in Kassel. Bereits aufgestellte Geräte bezeichnete der Stadtbaurat als wirkungslos, da „[…] die notwendigen Zertifikate und Nachweise fehlten“. Ebenso könne ungenügende bzw. fehlerhafte Filtertechnik „[…] die Verteilung der Aerosole im Raum verstärken“. Die Investition der Schule war aufgrund fehlender Sorgfalt fehlgeschlagen.
Es wird notwendig, dass das Bundesministerium für Gesundheit, um Schulen, aber auch Unternehmen und der Gastronomie klare Kriterien für die Beschaffung von Luftreinigern zur Pandemie-Prävention definiert.
Wissenschaft hat notwendige Covid-19-Parameter definiert
Die von Prof. Dr. Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr in München ausgeführten Studien belegen, dass Raumluftreiniger die Gefahr einer indirekten Infektion durch Aerosole wirksam reduzieren. Erforderlich dafür sind die Verwendung von automatisch dekontaminierenden H14-HEPA-Filtern und mindestens sechs erfolgte Luftwechsel pro Stunde. Gewährleistet ist so eine wirksame Aerosolverdünnung und -Abscheidung innerhalb kürzester Zeit. Geräte ohne diese Eigenschaften sind damit nicht zur Pandemie-Prävention geeignet.
Referenzprodukt der Studien war jeweils der mobile Hochleistungsluftreiniger TAC V+ von Trotec. Er wurde speziell für die Virenfilterung entwickelt. Mit einer Luftleistung von 2.100 m3/h und der Selbstdekontamination des H14-HEPA-Filters reduziert der TAC V+ das luftgetragene Ansteckungsrisiko selbst in stark frequentierten Räumen.
HEPA-Filter der Klassen H13 und H14 werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zuverlässig zur Ausfilterung von Bakterien bewertet. Bei Partikeln mit einer Teilchen-Größe von 0,1 bis 0,2 μm empfiehlt die BAuA jedoch ausdrücklich HEPA-Filter der Klasse H14 DIN EN 1822.
H14-HEPA-Filter bieten eine 10-fach höhere Filterleistung als H13-HEPA-Filter, deren Filterleistung im Größenbereich von Bakterien zwar noch vergleichbar gut ist. Signifikante Unterschiede gibt es jedoch im sogenannten MPPS-Bereich (Most Penetrating Particle Size), also bei der Ausfilterung von Viren und Aerosolen. Hier rät die Projektgruppe Labortechnik (ELATEC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrer Stellungnahme zum Thema „Einsatz von HEPA-Filtern in Raumlufttechnischen Anlagen (Beschluss 16/2010)“ ausdrücklich: „Die HEPA-Filter sollten mindestens der Klasse H14 nach DIN EN 1822-1 entsprechen.“
UV-Licht, UV-C-Geräte, Ionisation- oder Ozon-Geräte nicht zur Pandemie-Prävention geeignet
Grundsätzlich abgeraten wird u.a. von der WHO(2) von UV-Licht zur „Desinfektion“. Gleiches gilt laut Bundesamt für Strahlenschutz für UV-C-Bestrahlungsgeräte, deren Einsatz ohne Schutzkleidung zudem gesundheitsschädigend ist. Ebenso weist die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) in einer amtlicher Mitteilung darauf hin, dass Ionisation- oder Ozon-Entkeimungsgeräte die Virenbeseitigung unzuverlässig umsetzen und je nach Raum die Luftqualität sogar verschlechtern.
Die Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes im Bundesgesundheitsblatt 2015 – 58:1992 warnt ausdrücklich vor dem Einsatz von „Luftreinigern, die eine Entfernung oder chemische „Umwandlung“ in harmlose Stoffe (Wasser, Kohlendioxid) von gasförmigen organischen Verbindungen, Geruchsstoffen und Bioaerosolen versprechen“, solange es keine standardisierten Prüfverfahren für diese sogenannten Entkeimungsgeräte gibt. Ebenso spricht sich die IRK ausdrücklich gegen den Einsatz von Geräten aus, die mittels „Luftsauerstoffaktivierung“ oder „Ionisierung“ die Luft zu reinigen versprechen. Der Einsatz derartiger Geräte, die zumeist als sogenannte Entkeimungsgeräte verkauft werden, kann bei einzelnen Verfahren zwar zu zeitlich begrenzten Reinigungsleistungen für einzelne Stoffe führen. Manche Luftreiniger setzen jedoch nicht vorhersagbare Sekundärverbindungen in die Raumluft frei, die derzeit nicht abschließend gesundheitlich bewertet werden können. Die Kommission rät daher vom Einsatz solcher Geräte ab, solange es keine anerkannten standardisierten Prüfverfahren zu deren Zulassung gibt und eine Gesundheitsgefährdung für die Raumnutzer nicht in allen Fällen ausgeschlossen werden kann.