Das Bundesministerium soll für alle Belange des Planens und Bauens zuständig sein. Das beinhaltet den Wohnungsbau, die gesamte Verkehrsinfrastruktur, das Raumordnungswesen inklusive Bodenpolitik und nicht zuletzt die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure.
Seit 1998 gibt es in Deutschland kein klassisches Bauministerium mehr. Die Auswirkungen sind auf allen politischen Ebenen immer stärker zu spüren.
Vertreter aller Parteien strapazierten im Wahlkampf verstärkt den Begriff Aufbruch. Zu einem solchen Aufbruch gehört aus Sicht des DAI die Neuordnung und der Zuschnitt der Ministerien.
„Der ministerielle Verschiebebahnhof für das Planen und Bauen muss ein Ende haben. Wir fordern die jetzt miteinander verhandelnden politischen Parteien auf, ein deutliches Zeichen zu setzen. Geben Sie der Planung die gesamtstaatliche Bedeutung zurück, die ihr zukommt. Es steht zu viel auf dem Spiel. Um die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen, braucht es ein klar strukturiertes und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattetes Bundesministerium“, betont DAI Präsident Dipl.-Ing. Architekt Arnold Ernst.
Aschaffenburger Erklärung
Die Themenschwerpunkte in der Aschaffenburger Erklärung, die für den DAI ein Bundesbauministerium erforderlich machen, sind:
- eine nachhaltige und soziale Bodenpolitik
- die Schaffung klimagerechter Städte und Regionen
- die mittelfristige Klimaneutralität im Bauwesen
- ein digitales Planen und Bauen
- eine starke öffentliche Bauverwaltung