VBI

EEG-Entwurf: Konkrete Maßnahmen gefordert

Der VBI begrüßt, dass die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung beschleunigen will, kritisiert aber, dass die konkreten Maßnahmen dafür erst später beschlossen werden sollen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke zufolge soll der Windkraftausbau künftig auch in Landschaftsschutzgebieten möglich sein. Quelle: stock.adobe.com/Birgit Reitz-Hofmann
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke zufolge soll der Windkraftausbau künftig auch in Landschaftsschutzgebieten möglich sein. Quelle: stock.adobe.com/Birgit Reitz-Hofmann

Der VBI begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem nun vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung beschleunigen will. „Allerdings greift der Gesetzentwurf da zu kurz, wo es um die konkreten Maßnahmen geht, die diesen Ausbau ermöglichen sollen“, kritisiert VBI-Präsident Jörg Thiele. „Angesichts der ambitionierten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau von Photovoltaik und Windkraftnutzung an Land ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die konkreten Maßnahmen dazu in einem späteren, gesonderten Gesetzgebungspaket geregelt werden sollen.“ Gerade beim Thema Windenergie blieben zentrale Bremsklötze des Ausbaus ausgeklammert. „Die viel zu langen Antragsverfahren müssen schnell drastisch verkürzt werden“, fordert der VBI-Präsident.

Derzeit dauern Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Windkraftanlagen vier bis sechs Jahre. Immer neue Vorschriften und Regulierungen brachten in der vergangenen Legislaturperiode den Windkraftausbau fast zum Erliegen. So sank der Zubau von 4,9 GW im Jahr 2017 auf nur noch 0,9 GW im Jahr 2019. Zwar habe sich der Zuwachs mit 1,7 GW im vergangenen Jahr 2021 leicht erholt, liegt aber auch damit weit unter den Zielen der jetzt vorgelegten EEG-Novelle, die für 2023 bereits einen Zubau von 5 GW vorsieht. Um die in den Folgejahren angestrebte Zuwachsrate von 10 GW pro Jahr zu erreichen, müssen die Zulassungsverfahren drastisch, auf ein Zehntel der aktuellen Verfahrensdauer, gekürzt werden. 

Außerdem sind aus VBI-Sicht Abstandsregelungen, wie die umstrittene 10H Regelung in Bayern, dringend zu überprüfen und neu zu fassen. Nur wenn ausreichend Flächen ausgewiesen werden, können auch Windkraftanlagen geplant und gebaut werden. Genehmigungsverfahren könnten zudem standardisiert und beschleunigt werden. 

Am Entwurf des gemeinsam mit dem EEG-Entwurf vorgelegten neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) begrüßt der VBI die grundsätzliche Senkung des Strompreises. Die jetzige Entwicklung führe zu sozialen Härten und benachteilige den Industriestandort Deutschland. „Wir halten es allerdings für fraglich, ob ein Wegfall der EEG-Umlage ausreicht, um die Benachteiligung deutscher Unternehmen bei den Energiekosten im internationalen Vergleich zu beenden“, so VBI-Präsident Thiele. Zustimmung der Ingenieure finde dagegen die geplante Umlagenbefreiung für die Herstellung von grünem Wasserstoff. Allerdings fehle im Gesetzestext eine entsprechende Befreiung für Anlagen zum Transport, zur Speicherung und zur Aufreinigung von Wasserstoff, um die gesamte Wertschöpfungskette Wasserstoff zu stärken. Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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