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Energieverbrauchsausweise gem. GEG erstellen

Seit dem 2. Mai 2021 sind Energieverbrauchsausweise gem. GEG § 82 zu erstellen. Doch der Start dazu verlief sehr holprig.

Maske: Energieausweis Verbrauch für ein Nichtwohngebäude – Quelle: Envisys
Maske: Energieausweis Verbrauch für ein Nichtwohngebäude – Quelle: Envisys

Die Berechnungsgrundlagen (Bekanntmachung der Verbrauchskennwerte) wurden tatsächlich erst am 19. April für Wohngebäude bzw. am 3. Mai (!) für Nichtwohngebäude zur Verfügung gestellt. Eine große Herausforderung für Softwarehersteller und Ausweisersteller gleichermaßen.

Neben einer erweiterten Datenanalyse zur Kühlung und Klimaanlagen enthält der Energieausweis nun Treibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalent).

Während die Verbrauchskennwerte für Wohngebäude im Wesentlichen beibehalten wurden, haben sich diese für Nichtwohngebäude grundlegend verändert.

Die Gebäudekategorien wurden neu zusammengestellt (aus ehemals 81 BWZK wurden 52 Kategorien entwickelt). Jeder Kategorie sind Teilenergiekennwerte (TEK) für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, Sonstiges und Kühlung (Kälte, Hilfsenergie, Be- und Entfeuchtung) zugeordnet. Aus der Summe dieser TEK wird der Vergleichskennwert für Wärme und Strom ermittelt.

Mit der Energieberatersoftware EVEBI ist es möglich, Energieausweise gem. GEG sowohl für Energieausweise für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude zu erstellen. Envisys hat eine eigene Druckapplikation zur Generierung der Energieausweise als pdf-Datei entwickelt und sich damit unabhängig von der vom Bund bereitgestellten Software gemacht.

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