Fit für 55

EU einigt sich auf strengere Regeln für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Bis 2030 sollten alle Neubauten in der EU emissionsfrei sein. Bestehende Gebäude sollten bis 2050 in emissionsfreie umgewandelt werden.

Bis 2030 sollen Neubauten, bis 2050 Bestandsgebäude emissionsfrei sein. Quelle: stock.adobe.com/electriceye
Bis 2030 sollen Neubauten, bis 2050 Bestandsgebäude emissionsfrei sein. Quelle: stock.adobe.com/electriceye

Der Rat einigte sich am Dienstag zu einem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die wichtigsten Ziele der Überarbeitung sind, dass alle neuen Gebäude bis 2030 emissionsfrei sein sollten und dass bestehende Gebäude bis 2050 in emissionsfreie Gebäude umgewandelt werden sollten.

Neubauten:

  • ab 2028 sollen Neubauten im Besitz von öffentlichen Einrichtungen emissionsfrei sein
  • ab 2030 sollen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein.

Ausnahmen werden für einige Gebäude möglich sein, darunter historische Gebäude, Gotteshäuser und Gebäude, die zu Verteidigungszwecken genutzt werden.

Bestand:

Für bestehende Gebäude haben sich die Mitgliedstaaten auf die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz geeinigt, die der maximalen Menge an Primärenergie entsprechen, die Gebäude pro m2 jährlich verbrauchen dürfen. Dadurch sollen Renovierungen ausgelöst werden, die zu einem schrittweisen Ausstieg aus den schlechtesten Gebäuden und einer kontinuierlichen Verbesserung des nationalen Gebäudebestands führen.

Für bestehende Nichtwohngebäude haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, auf der Grundlage des Primärenergieverbrauchs Höchstwerte für die Gesamtenergieeffizienz festzulegen. Ein erster Schwellenwert würde eine Linie unterhalb des Primärenergieverbrauchs von 15 % der Nichtwohngebäude mit den schlechtesten Werten in einem Mitgliedstaat ziehen. Ein zweiter Schwellenwert würde unterhalb von 25 % festgelegt werden.

Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, alle Nichtwohngebäude bis 2030 unter den Schwellenwert von 15 % und bis 2034 unter den Schwellenwert von 25 % zu bringen.

Die Schwellenwerte sollen auf der Grundlage des Energieverbrauchs des nationalen Gebäudebestands am 1. Januar 2020 festgelegt werden und können für verschiedene Gebäudekategorien differenziert werden.

Für bestehende Wohngebäude haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf der Grundlage eines nationalen Zielpfads festzulegen, der mit der schrittweisen Umwandlung ihres Gebäudebestands in einen Null-Emissions-Gebäudebestand bis 2050 im Einklang steht, wie in ihren nationalen Gebäudesanierungsplänen dargelegt.

Der nationale Zielpfad entspräche der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs im gesamten Wohngebäudebestand im Zeitraum von 2025 bis 2050 mit zwei Kontrollpunkten, um eine Bestandsaufnahme der von den Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse zu ermöglichen. Diese würden sicherstellen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands mindestens gleich ist:

  • bis 2033 dem Niveau der Energieeffizienzklasse D
  • bis 2040 einem national festgelegten Wert, der sich aus einer schrittweisen Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2033 bis 2050 im Einklang mit der Umwandlung des Wohngebäudebestands in einen Null-Emissions-Gebäudebestand ergibt.

Den Energieausweisen wird eine neue Kategorie "A0" hinzugefügz, die Null-Emissions-Gebäuden entsprechen würde. Außerdem können die Mitgliedstaaten eine neue Kategorie "A+" für Gebäude einführen, die nicht nur emissionsfrei sind, sondern auch vor Ort erneuerbare Energie in das Energienetz einspeisen. Der frühere Energieausweis stuft Gebäude auf einer Skala von A (beste Leistung) bis G (schlechteste Leistung) auf der Grundlage ihrer Energieleistung ein.

Künftig sollen alle neuen Gebäude so konzipiert sein, dass sie ihr Potenzial zur Gewinnung von Solarenergie optimal nutzen. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, geeignete Solarenergieanlagen zu installieren:

  • bis zum 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m2
  • bis zum 31. Dezember 2027 auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche von mehr als 400 m2, die einer umfassenden oder tiefgreifenden Renovierung unterzogen werden, und
  • bis zum 31. Dezember 2029 für alle neuen Wohngebäude.

Die Mitgliedstaaten einigten sich auf Anforderungen für die Bereitstellung nachhaltiger Mobilitätsinfrastrukturen, wie Ladestationen für Elektroautos und Fahrräder in oder neben Gebäuden, Verkabelung für künftige Infrastrukturen und Abstellplätze für Fahrräder. Sie führten auch freiwillige Renovierungspässe für Gebäude ein.

Es werden nationale Gebäudesanierungspläne erstellt, die einen Fahrplan mit nationalen Zielen für 2030, 2040 und 2050 in Bezug auf die jährliche energetische Sanierungsrate, den Primär- und Endenergieverbrauch des nationalen Gebäudebestands und die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Betrieb enthalten sollen. Die ersten Pläne sollen bis zum 30. Juni 2026 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht werden.

Hintergrund und nächste Schritte

Die Einigung ebnet dem Rat den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Sobald eine politische Einigung zwischen den beiden Institutionen erzielt ist, wird der endgültige Text vom Rat und vom Parlament förmlich angenommen.

Die Kommission hat am 15. Dezember 2021 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt. Der Vorschlag ist Teil des "Fit for 55"-Pakets, das die EU bis 2050 auf den Weg zur Klimaneutralität bringen soll.

Der Vorschlag ist besonders wichtig, da 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen in der EU auf Gebäude entfallen. Er stellt auch einen der notwendigen Hebel dar, um die im Oktober 2020 veröffentlichte Renovierungswellenstrategie mit spezifischen Regulierungs-, Finanzierungs- und Ermöglichungsmaßnahmen zu verwirklichen, mit dem Ziel, die jährliche energetische Renovierungsrate von Gebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln.

Übersetzung: www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

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