Zum 1. Juli 2021 startete bei der KfW die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ mit attraktiven Förderangeboten für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Damit stehen nun für alle Fördermaßnahmen der BEG wahlweise eine Kredit- oder Zuschussförderung zur Verfügung.
Die BEG ist ein zentrales Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele 2030. Ihr Ziel ist es, durch energieeffiziente Sanierungen und Heizungstausch in den kommenden Jahren den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich signifikant zu senken.
Um die Herausforderungen beim Energieverbrauch in Deutschland zu lösen, sind umfassende energieeffiziente Sanierungen im Gebäudebestand ein notwendiger Schritt. Die Förderungen erleichtern die Entscheidung für Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihr Wohngebäude energieeffizienter zu gestalten. 2021 wurde die Förderung im Rahmen der BEG vereinfacht und übersichtlicher gestaltet.
Das dena-Factsheet beinhaltet neben kurzen Beschreibungen der Förderinstrumente Tabellen mit den aktuellen Fördersätzen und Informationen zur steuerlichen Abschreibung von energetischen Maßnahmen bei Sanierungen von Wohngebäuden. Außerdem gibt es weiterführende Links zu Webseiten und Dokumenten.
Es fasst nachfolgende Informationen zusammen:
- Förderung von Sanierung zu Effizienzhäusern (BEG WG)
- Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Steuerliche Abschreibung
Weitere Informationen, insbesondere für Architekt:innen, Ingenieur:innen, Energieberater:innen oder Handwerksbetriebe, liefert das Fachportal energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS). Endverbraucher:innen können sich mit Fragen an die regionalen Energieagenturen oder die Verbraucherzentralen wenden.