Feuerstätten und Lüftungsanlagen gemeinsam betreiben
Die Anforderungen für den gemeinsamen betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen unterscheiden sich je nach Art der Lüftungsanlage und der Feuerstätte (raumluftabhängig/‑unabhängig) und hängen von der Installation und dem Betrieb ab.
Um die Abstimmung zwischen den Gewerken zu vereinfachen und die praktische Umsetzung zu verbessern, hat ein verbändeübergreifender Expertenkreis die „Übersicht über den gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten (Einfachbelegung) und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ erarbeitet.
Die Übersicht stellt die Möglichkeiten für den gemeinsamen Betrieb aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (TROL, DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder etc.) dar und informiert welche Erklärungen und Dokumentationen dem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme nach Landesrecht vorzulegen sind, damit eine positive Abnahme erfolgen kann.
Sie zeigt mehr als 30 Kombinationen und die erforderlichen Dokumente, mit denen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den sicheren Betrieb nach den Regelwerken – z. B. Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), DIN 1946-6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder – bestätigen kann.
Die Übersicht bezieht sich immer auf den Fall von einfach belegten Schornsteinen mit nur einer angeschlossenen Feuerstätte pro Nutzungseinheit.
Für die Mehrfachbelegung wird auf das ZIV-Merkblatt „Für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe ohne Gebläse, die an mehrfach belegte Schornsteine angeschlossen sind, Lüftungsgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen – Mehrfachbelegung“ verwiesen.
Die die Übersicht und die Aufgaben der jeweiligen Gewerke wurde in einer Online-Veranstaltung im Dezember vorgestellt. In mehreren Präsentationen informierten dazu
- Rolf Heinen und Annekathrin Schmitt, HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.
- Jörg Seelbach, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV)
- Claus Händel, Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)
- Tobe Hinrichs, LEDA Werk GmbH & Co.KG / HKI Industrieverband e. V.
- Tim Froitzheim, Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK)
Die Übersicht steht zusammen mit Musterformularen für Fachunternehmer- und Herstellererklärungen sowie den Präsentationen der Referenten auf https://kwl-info.de/feuerstatte-und-luftung/ sowie im Anschluss an diese Meldung zum Download bereit.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, an der Weiterentwicklung des Dokumentes finden Sie auf hki-online.de.