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Förderung für RLT-Anlagen

Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. kritisiert, dass die temporäre BAFA-Förderung für Lüftungsanlagen nur für die Umrüstung Bestandsanlagen gilt. Schulen bleiben außen vor.

Quelle: stock.adobe.com/magraphics
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Für raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten kann seit 20. Oktober 2020 und noch bis zum 31.12.2020 BAFA-Förderung beantragt werden. Das Förderprogramm mit einem Umfang von 500 Mio. Euro soll Kommunen und Ländern helfen, ihre Klima- und Belüftungsanlagen so um- oder aufzurüsten, dass Ansteckungen vermieden werden können.

"Wir begrüßen, dass die Bedeutung der Lüftung für die Eindämmung des Corona-Virus erkannt wurde und Fördermaßnahmen an den Start gehen", sagt Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbands Gebäude-Klima e. V., FGK.

"Dadurch, dass nur Bestandsanlagen gefördert werden, bleiben jedoch mehr als 90 % der Schulgebäude in dem Förderprogramm unberücksichtigt. Wir bedauern das und appellieren gleichzeitig an Schulen und Behörden, die Förderprogramme des Bundes für Neuanlagen in Anspruch zu nehmen, um damit langfristig gute Luftqualität in Schulen sicherzustellen − auch im Winter."

Experten mahnen seit Jahren, dass in fast allen Schulen Handlungsbedarf für eine bessere Luftqualität besteht. In Studien wurde festgestellt, dass die CO₂-Konzentrationen in Klassenzimmern häufig über 2.000 ppm steigen, teilweise wurden 6.000 ppm gemessen. Solche Werte vermindern nicht nur die Konzentrationsfähigkeit, sie können zudem Müdigkeit und Kopfschmerzen verursachen. Die empfohlenen Werte liegen unter 1.000 ppm. Aktuell empfiehlt der FGK, Lüftungsanlagen so einzustellen, dass sie einen möglichst hohen Anteil an Außenluft nutzen.

Die "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" kann bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.

Richtlinie zum Förderprogramm
 

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