GEG verabschiedet

Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Deutsche Branchenverbände begrüßen Maßnahmen wie die Zusammenführung des Energieeinsparrechts, kritisieren aber Mängel und fehlende Innovationsimpulse. Die DENEFF nennt das gesetz eine "Mogelpackung für Mieter, Häuslebauer und Klimaschutz"

Quelle: stock.adobe.com/Onidji
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„Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde. Im Zusammenspiel mit BEHG und der Neuordnung der Förderlandschaft setzt es die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Besonders erfreulich ist, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhaltet das Gesetz praxisgerechte Regelungen", erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Eine Chance wurde jedoch vertan, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt wurde. Der BDEW hatte hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsah. Anstatt der Umsetzung dieses innovativen Modellansatzes wird das Vorhaben vorerst verschoben."

„Das heute verabschiedete Gebäudeenergiegesetz öffnet ein Stück weit die Türen für erneuerbare Gase im Neubau" , sagt Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). "Positiv werten wir, dass Brennwertheizungen über das Gasverteilnetz mit 50 Prozent Biomethan gespeist werden dürfen und dies auf die verpflichtende Quote zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt anrechenbar ist. Damit geht das Gesetz sogar über die im Herbst 2019 vom Kabinett verabschiedete Fassung hinaus, die diese Möglichkeit nur für die Kraft-Wärme-Kopplung vorsah. Die Politik hat erkannt, dass innovative, mit steigenden Anteilen erneuerbarer Gase betriebene Brennwertkessel einen großen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Wärmemarkt leisten können." Auch die vorgesehene Innovationsklausel für die Erprobung innovativer PtX-Produkte wird vom DVGW begrüßt. "Wohnanlagen in der Nähe von Power-to-X-Anlagen können zukünftig als ausgewählte Modell-Projekte betrieben werden. Zwar sind die aus Wind und Sonne gewonnenen Synthesegase noch nicht auf die Erneuerbaren-Energien-Quote anrechenbar. Ein guter Anfang ist jedoch gemacht.“

„Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind froh, dass es endlich gelungen ist, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammenzuführen. Eine langjährige Forderung des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbands Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) wurde damit endlich erfüllt", erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin. Leider ist es dem Gesetzgeber nicht gelungen, das Energieeinsparrecht bei dieser Gelegenheit auch zu entbürokratisieren und zu vereinfachen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der TGA-Verbände. Auch wurden nicht alle Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt: Deshalb muss es schon bald wieder überarbeitet werden.

Wichtige Anliegen der TGA-Branche wurden im Gesetzgebungsverfahren zum GEG berücksichtigt: Der Niedrigstenergiestandard für private Gebäude wurde so festgelegt, dass auch zukünftig KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig bleiben. Die Überprüfung des Standards im Jahr 2023 ist angesichts des Tempos der technischen Entwicklungen sinnvoll. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde aus dem Energieeinsparungsgesetz in das GEG übernommen und deutlich ausgeweitet. Er wird ausdrücklich auch für die Bereiche gelten, die bisher durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geregelt wurden. Die TGA-Verbände begrüßen ausdrücklich, dass bei der gesetzlich geforderten Energetischen Inspektion von Klimaanlagen der Schwellenwert von 12 Kilowatt im GEG beibehalten wird. Zukünftig sollen im Energieausweis auch Angaben zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen und das Fälligkeitsdatum der nächsten Energetischen Inspektion enthalten sein. Wir sind davon überzeugt, dass so ohne zusätzlichen Aufwand der Vollzug gestärkt werden kann. In seiner Stellungnahme zum GEG hatte der Bundesrat gefordert, den Personenkreis, der eine solche Inspektion durchführen kann, auf Hochschulabsolventen zu begrenzen. Dass die Bundesregierung und der Bundestag dieser Forderung nicht gefolgt sind, ist richtig: Eine Vielzahl der Anlagen kann von Meistern und staatlich anerkannten oder geprüften Technikern korrekt bewertet werden – besonders dann, wenn sie in den entsprechenden Bereichen fortgebildet wurden.

Mogelpackung und Kostenfalle

Starke Kritik kommt hingegen von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF), die das Gesetz eine Mogelpackung für Mieter, Häuslebauer und Klimaschutz nennt.

Im GEG werden die seit 2016 bestehenden, bislang über mehrere Gesetze und Verordnungen verteilten Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Neu- und Bestandsbauten zusammengefasst. Entgegen Ankündigungen der Bundesregierung werden die energetischen Anforderungen dabei jedoch nur scheinbar beibehalten, moniert die DENEFF. Die Einführung einer sogenannten „Innovationsklausel“ schaffe ohne Not neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten. Mit der Klausel werden unter anderem die Anforderungen an den Wärmeschutz abgesenkt.

Mieter müssten deshalb künftig besonders wachsam sein, wenn ihnen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gebaute oder sanierte, vermeintlich innovative und klimafreundliche Wohnungen angepriesen werden, für die sie dann möglicherweise unnötig hohe Energiekosten bezahlen. Außerdem werde eine große Chance verpasst, die richtigen Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen. Auch Häuslebauer sollten künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen Standards errichten, die somit deutlich hinter der etablierten Praxis beim energiesparenden Bauen zurückblieben und mit den deutschen und europäischen Klimazielen nicht kompatibel seien. Wer für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher wohnen wolle, sollte lieber über ein von der KfW attraktiv gefördertes Effizienzhaus nachdenken, das anspruchsvollere Standards als das GEG erfüllt, so der Verband.

Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Wirtschaftliche Lösungen für energiesparende Gebäude Made in Germany sind längst vorhanden. Doch anstatt diese voranzubringen, verabschiedet die Bundesregierung ein Gebäudeenergiegesetz von vorgestern – zulasten der Energieverbraucher.“ Ein erster, etwas ambitionierterer GEG-Entwurf scheiterte im Jahr 2017 an der fehlenden Zustimmung einiger Bundesländer.

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