Vor allem in Städten, aber auch dort im ländlichen Raum, wo die Siedlungsdichte einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt, ist der Anschluss an ein Wärmenetze die beste Lösung, wenn Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Aktuell dominieren jedoch fossile Energieträger die Wärmeversorgung in Deutschland.
„Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze setzen wir Anreize und stellen planbare finanzielle Unterstützung für den langfristigen Umstieg bereit“, sagte Habeck. Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt. Der Umbau der Wärmeversorgung wird neben den Förderprogramm flankiert mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.
Die BEW setzt gezielte finanzielle Anreize für Wärmenetzbetreiber in neue Wärmenetze zu investieren und bestehende Netze so umzubauen, dass sie zunehmend durch Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Dabei werden Heizwerke und Heizkraftwerke, die Gas und Kohle verbrennen, schrittweise durch erneuerbare Wärmeerzeugung ersetzt.
Zur Förderung im Einzelnen:
Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.
Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.
Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.
Ab Mitte September stehen insgesamt rund 3 Mrd. € bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.
Weitere Informationen:
Nach ersten Schätzungen legte die Wärmenutzung aus Solarthermieanlagen (plus 9 %t) und Wärmepumpen (plus 8 %) im ersten Halbjahr 2022 gegenüber 2021 zu.
Die Nutzung von Holz (minus 6 %) und Biogas (minus 6 %) war rückläufig. Insgesamt lag die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich bei knapp 116 TWh im ersten Halbjahr 2022 – witterungsbedingt etwa 4 % weniger als 2021. Auch der Anteil fossiler Energieträger ging witterungsbedingt wegen des milden Winters zurück. Wegen der steigenden Kosten für Öl und Gas wird 2022 von einem höheren Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme ausgegangen.
Impuls für Solarthermie
Die Solarwirtschaft sieht in der Förderung einen lang ersehnten „Startschuss zur Solarisierung von Deutschlands Fernwärmenetzen“. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) ermöglicht sie vielen Stadtwerken und Kommunen, solarthermische Heizkraftwerke künftig zu einem ausgesprochen günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis zu errichten und damit künftig einen relevanten Anteil ihres Wärmebedarfs klimafreundlich zu sichern.
„Solarwärme aus solarthermischen Kollektorfeldern kann in Deutschland nun bereits für unter fünf Cent je Kilowattstunde geerntet und in lokale Nah- und Fernwärmenetze eingespeist werden. Dies wird viele Stadtwerke und Kommunen hinter dem Ofen hervorlocken und zu einer positiven Neubewertung der Solarthermie führen“, zeigt sich Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des BSW, zuversichtlich.
Rund 50 solare Heizkraftwerke zur Nah- und Fernwärmeversorgung der Megawattklasse sind nach BSW-Angaben in Deutschland bereits in Betrieb. 50 weitere Solarkraftwerke befinden sich in Planung oder im Bau. Vor dem Hintergrund explodierender Gaspreise ist das Interesse an den zumeist ebenerdig errichteten Solarthermie-Parks bei Energieversorgern und Stadtwerken nach BSW-Angaben zuletzt deutlich gestiegen. Die jetzt angekündigte BEW wird es Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern deutlich erleichtern, Solarwärme zu nutzen. Die BEW sieht neben einem Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent einen Betriebskostenzuschuss für eine Laufzeit von 10 Jahren vor. Die Lebensdauer solarthermischer Kraftwerke beträgt nach Branchenangaben rund 25 bis 30 Jahre.