EBPD

Null Emissionen im Neubau bis 2028

Der EU Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie hat sich auf noch ambitioniertere Regeln für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geeinigt als die EU-Kommission.

Quelle: stock.adobe.com/Mike Dot
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Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie nahm am Donnerstag seine Entwürfe für Maßnahmen zur Erhöhung der Renovierungsrate und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen mit großer Mehrheit an. Danach sollen neue Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein und der gesamte Sektor bis 2050. Außerdem soll Energiearmut bekämpft werden.

Hauptziel der Energy performance of buildings (EBPD) Richtlinie ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem soll die Renovierungsrate bei energieineffizienten Gebäuden erhöht und die Informationen über die Energieeffizienz verbessert werden.

Ziele für die Emissionsreduzierung

Dem angenommenen Text zufolge sollen alle neuen Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein, während neue Gebäude, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, ab 2026 emissionsfrei sein sollen (die Kommission hatte 2030 bzw. 2027 vorgeschlagen). Alle neuen Gebäude sollten bis 2028 mit Solartechnologien ausgestattet werden, sofern dies technisch geeignet und wirtschaftlich machbar ist, während Wohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, dies bis 2032 tun müssen.

Effizienzklassen

Wohngebäude müssten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen (Kommissionsvorschlag F und E).

Nationale Maßnahmen und Ausnahmeregelungen

Alle dafür erforderlichen Maßnahmen sollen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationalen Renovierungsplänen festgelegt werden. Um den unterschiedlichen Gebäudebeständen der EU-Länder Rechnung zu tragen, sollte die Effizienklasse G den 15% der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Bestand entsprechen.

Denkmäler wären von den neuen Vorschriften ausgenommen, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude auszuschließen, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie auch technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude oder Kirchen und Gotteshäuser. Die Mitgliedstaaten können auch öffentliche Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die nicht durch Energieeinsparungen kompensiert werden können.

Die Abgeordneten wollen den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit geben, die neuen Zielvorgaben für einen begrenzten Teil der Gebäude anzupassen, die unter die Anforderungen fallen - je nach wirtschaftlicher und technischer Durchführbarkeit der Renovierungen und der Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften.

Fördermaßnahmen gegen Energiearmut

Die nationalen Renovierungspläne sollten Förderprogramme mit realistischen Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Zuschüssen und Finanzierungen enthalten. Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Finanzielle Maßnahmen sollten eine wichtige Prämie für tiefgreifende Renovierungen bieten, insbesondere für die Gebäude mit den schlechtesten Werten, und es sollten gezielte Zuschüsse und Subventionen für gefährdete Haushalte zur Verfügung gestellt werden.

Vollständiges Verbot fossiler Brennstoffe ab 2035

Die EU-Länder sollten sicherstellen, dass die Verwendung fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen für neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer tiefgreifenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, ab dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mehr zulässig ist. Sie sollten bis 2035 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden, es sei denn, die Europäische Kommission erlaubt ihre Verwendung bis 2040, so die Abgeordneten.

"Die steigenden Energiepreise haben den Fokus auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelegt, und die Verbesserung der Leistung von Europas Gebäuden wird die Energierechnungen und die Abhängigkeit von Energieimporten kontinuierlich reduzieren", sagt EBPD-Berichterstatter Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, IE).

"Wir wollen, dass die EPBD die Energiearmut verringert, die Emissionen senkt und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen schafft. Dies ist auch eine Wachstumsstrategie für Europa, die Hunderttausende von hochwertigen, lokalen Arbeitsplätzen im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen und gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern wird."

Nächste Schritte

Über den Gesetzesentwurf wird das Plenum des Europäischen Parlaments auf der Plenartagung vom 13. bis 16. März abstimmen und die Verhandlungsposition des Parlaments festlegen. Die Abgeordneten werden dann in Verhandlungen mit dem Rat eintreten, um sich auf die endgültige Form des Gesetzes zu einigen.

Hintergrund

Nach Angaben der Europäischen Kommission verursachen Gebäude in der EU für 40% des Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen. Am 15.12.2021 nahm die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) an, der Teil des so genannten Fit for 55-Pakets ist. Mit einem neuen europäischen Klimagesetz (Juli 2021) wurden sowohl die Ziele für 2030 als auch für 2050 in verbindliches europäisches Recht umgesetzt.

Deneff begrüßt Initiative

“Im Sinne der Klimaziele wäre mehr Ambition notwendig gewesen, doch mit dieser Kompromisslösung ist ein erster entscheidender und wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gebäudeeffizienz in Europa erreicht", sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. "Der Beschluss kann erhebliche, dringend benötigte Energieeinsparungen und damit Entlastungen für Mieterinnen und Mieter und andere Gebäudenutzende bringen. Es ist absehbar, dass die Standards kommen. Es gibt daher keinen Grund für die Bundesregierung, mit der Vorbereitung der geforderten nationalen Standards weiter auf Brüssel zu warten.”

Kritik vom ZDB

Nach Ansicht des Deutschen Baugewerbesgeht die Verschärfung der Ziele in die falsche Richtung, nachdem sich die Mitgliedstaaten im Oktober 2022 zunächst auf eine Abschwächung der Regeln verständigt hatten.

„Klimaschutz ist richtig, Bauen und Renovierung müssen aber machbar bleiben“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Ein grundsätzliches Problem bei der Festlegung von Mindeststandards und dem Erreichen bestimmter Energieeffizienzklassen ist vor allem, dass in den Mitgliedsländern der EU unterschiedliche Berechnungsmethoden und Kriterien sowie Energieeffizienzklassen bestehen. Die EU solle zunächst einheitliche Grundlagen schaffen, bevor sie versucht, einheitliche Anforderungen zu definieren.

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