Osterpaket der Bundesregierung

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt von nun an im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Quelle: stock.adobe.com/tope007
Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt von nun an im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Quelle: stock.adobe.com/tope007

Mit der größten energiepolitischen Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.

„Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien", sagt Habeck. "Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau - zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands. Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.“

Habeck erklärte weiter: „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent.“

Das Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:

  • das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
  • das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
  • das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
  • das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
  • weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Konkrete Maßnahmen

  • Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
  • Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
  • Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
  • Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
  • Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
  • Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energie enthält das Paket wichtige Ansätze, an entscheidenden Stellen sieht der Verband jedoch noch Arbeitsbedarf. „Das Osterpaket von Robert Habeck ist ein guter Aufschlag, zum großen Wurf muss es im parlamentarischen Verfahren werden“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. "Das Paket bleibt in Teilen hinter unseren Erwartungen zurück. Wir sehen quer durch alle Erneuerbaren Energien noch den Bedarf, nachzusteuern. Diese Änderungen müssen spätestens mit dem Sommerpaket erfolgen.“

"Unabdingbar ist [...] auch ein effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht, das den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich beschleunigt. Dies ist leider erst für das Sommerpaket geplant. Wir brauchen hier aber mehr Tempo", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Die Forderung nach mehr Tempo und Nachbesserung in diversen Bereichen kommt auch aus weiteren Verbänden. So heißt es etwa aus dem Bundesverband der Solarwirtschaft: Nach dem [...] EEG-Kabinettsentwurf sollen künftige Solaranlagenbetreiber im Falle einer anteiligen Eigenversorgung für den nicht selbst verbrauchten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten überschüssigen Solarstrom die gleichen Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien erhalten wie bisher. Besser gestellt werden lediglich neue Betreiber, wenn sie den Solarstrom vom eigenen Dach vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen und nicht anteilig selbst verbrauchen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden soll, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert werden,“ asgt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern. Verbraucher und Unternehmen wollen Solarstrom vom eigenen Gebäudedach zum Beispiel für das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe anteilig selbst verbrauchen. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom ist unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden.“ 

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