Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, nehmen Menschen überall auf der Welt eine Reihe von Einschränkungen in Kauf. Viele betreffen das Verhalten in Innenräumen – auf Veranstaltungen beispielsweise, am Arbeitsplatz, in Klassenräumen, aber auch in den eigenen vier Wänden. Denn dort – so Forscher – konzentriert sich die Virenlast. In der kommenden kalten Jahreszeit werden soziale Interaktionen zunehmend nach innen verlegt. Doch lässt sich die herbstliche und winterliche Gemütlichkeit in Innenräuemn auch in diesem Jahr unbeschwert genießen?
Der Einsatz einer modernen Lüftungsanlage, die einen stetigen Luftaustausch von Raumluft mit Außenluft gewährleistet, erhöht das Infektionsrisiko jedenfalls nicht. Darin sind sich Experten einig. Denn solche Anlagen sorgen bereits durch Filterung der Außenluft, der Umluft und der Zuluft für ein hohes Maß an Sicherheit. Da sie verbrauchte Luft absaugen und Frischluft zuführen, wird eine mögliche Virenlast in den Räumen sogar reduziert. Durch eine gezielte Befeuchtung der Raumluft kann ein Infektionsrisiko zusätzlich verringert werden. Durch professionelle Planung, Betrieb, Zonierung und Druckhaltung ist außerdem sichergestellt, dass sich Schadstoffe aus der Abluft eines Raumes nicht im gesamten Gebäude verteilen können.
Wer noch keine Lüftungsanlage in Betrieb hat, kann diese komplett oder raumweise nachrüsten. Gründe gibt es viele – nicht nur die Eindämmung der Ansteckungsgefahr. Zunächst sorgt eine Lüftungsanlage für ein perfektes Raumklima und ist viel besser justierbar als eine Fensterlüftung. Zudem senkt sie die Heizkosten, weil sie kühle Außenluft vorwärmt. Allergiker können ihre Fenster zudem geschlossen halten und Pollenflug in der Wohnung vermeiden.
Förderung
Die Erneuerung und der Einbau von Lüftungssystemen wird vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) großzügig gefördert. Seit 2020 gibt es zudem eine steuerliche Förderung. Weitere Fördermöglichkeiten sind auf Lüftungsanlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen zugeschnitten. Dazu gehören beispielsweise Hörsäle, Schulaulen, Theater und Museen sowie kommunale Versammlungshäuser. Hierzu soll bereits Mitte Oktober 2020 eine Richtlinie aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Kraft treten. Die Förderung umfasst bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Die Antragstellung ist bis Ende 2021 möglich.