EU-Parlament

Schärfere Vorgaben für Neubau und Sanierung

Das EU-Parlament hat am Dienstag seine Position zur Novelle der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) festgelegt. Der Entwurf des Industrieausschusses wurde angenommen.

Quelle: stock.adobe.com/Radnatt
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Hauptziel der Energy performance of buildings (EBPD) Richtlinie ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch im Gebäudesektor der EU bis 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Renovierungsrate bei energieineffizienten Gebäuden soll steigen und die Informationen über die Energieeffizienz verbessert werden.

Auf der Plenartagung am Dienstag hat das Plenum des Europäischen Parlaments über den Gesetzesentwurf des Industrieausschusses vom 09. Februar abgestimmt und ihn bestätigt. Die Abgeordneten treten nun in Verhandlungen mit dem Rat, um die endgültige Form des Gesetzes zu beschließen.

Die Details

Ab 2028 sollen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein. Künftig wird die Austattung mit Solartechnologien vorgeschrieben. Wohngebäude müssten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen. Die Gebäude mit dem schlechtesten Standard müssen um eine Effizienzklasse verbessert werden.

Alle dafür erforderlichen Maßnahmen sollen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationalen Renovierungsplänen festgelegt werden. Um den unterschiedlichen Gebäudebeständen der EU-Länder Rechnung zu tragen, sollte die Effizienklasse G den 15% der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Bestand entsprechen.

Maßnahmen gegen Energiearmut

Die nationalen Renovierungspläne sollten Förderprogramme mit realistischen Zielvorgaben und Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Zuschüssen und Finanzierungen enthalten. Finanzielle Maßnahmen sollten eine wichtige Prämie für tiefgreifende Renovierungen bieten, insbesondere für die Gebäude mit den schlechtesten Werten, und es sollte gezielte Zuschüsse und Subventionen für gefährdete Haushalte zur Verfügung geben.

Verbot fossiler Brennstoffe ab 2035

Fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen für neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer tiefgreifenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, sollten nicht mehr zulässig sein und bis 2035 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden.

DENEFF fordert Sanierungsgipfel zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

Die DENEFF begrüßt das Votum als eine gute Grundlage, um nun zeitnah in den Trilog der EU-Institutionen zu gehen und die Details der Ausgestaltung zu klären. Es sei ein wichtiger Zwischenschritt zu deutlich mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten der Bauwirtschaft, der Industrie und des Handwerks. Diese sei essentiell, um ernsthaft mit dem Kapazitätsaufbau beginnen zu können. 

Die DENEFF fordert nun einen zeitnahen Sanierungsgipfel der Bundesregierung, auf dem die zuständigen Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck, die Ministerin für Bauen Klara Geywitz und der Finanzminister Christian Lindner einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie festlegen. 

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