Smart Meter sind als digitale Infrastruktur entscheidende Voraussetzung für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung und ermöglichen auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Verbrauch. Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz im Frühjahr 2023 in Kraft treten.
„Wir brauchen den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien und mit gleicher Konsequenz müssen wir das Gesamtsystem anpassen und verbessern. Und genau das tun wir mit heutigem Kabinettbeschluss", sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. "Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und - verbrauch. Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende.“
Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs
1. Gesetzlicher Rollout-Fahrplan wird gesetzlich klar verankert: Bislang galt die sogenannte Drei-Hersteller-Regel. Sie verlangte bislang für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern. Da inzwischen ein ausreichendes Angebot an Smart-Meter-Gateways vorhanden ist, kann sie entfallen. So wird das Tempo zukünftig vom innovativsten Hersteller bestimmt.
2. Agiler Rollout wird ermöglicht: Das neue Element des „agilen Rollouts“ wird eingeführt. Der Rollout kann dadurch sofort mit den bereits zertifizierten Geräten starten bei Verbrauchern bis 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW). Das heißt die zertifizierten Geräte können für die genannten Gruppen sofort eingebaut werden, selbst wenn noch nicht alle Funktionen freigeschaltet werden können. Weitere Funktionen (z.B. Steuern und Schalten) können über ein Anwendungsupdate bereitgestellt werden.
3. Kosten werden gerechter verteilt; Datenkommunikation für Netzbetreiber wird erweitert bei Verbesserung des Datenschutzes: Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro/Jahr (entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung) – also in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.
4. Einführung dynamischer Tarife wird beschleunigt: Alle Stromversorger – unabhängig von der Kundenzahl – müssen ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher EE-Erzeugung verlagern.
5. Steuerbarer Netzanschluss wird verankert
6. Standardisierung wird konzentriert und die Nachhaltigkeit gestärkt
7. Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ermöglichen
Einen Überblick zum Rollout finden Sie hier.
„Intelligente Messsysteme sorgen sie für eine sichere Steuerung des Stromnetzes, wenn im Zuge der Energiewende künftig in großem Stil Erneuerbare Energien und neue Lasten wie Elektromobilität, Wärmepumpen und Speicher in das Stromverteilnetz eingebunden werden. Sie können so zu einem wichtigen Baustein für einen effizienten und sicheren Netzbetrieb werden", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Wichtig sei aber ein schlüssiges Gesamtkonzept, dass den Rollout dort voranbringt, wo er am wichtigsten ist. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf werde diesem Ziel leider nicht gerecht.
Trotzdem sei es gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Gesetzesvorhaben die Grundlagen der Digitalisierung der Energiewende neu ordnen möchte. Die vorgesehenen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, flexibilisieren den Rollout und schaffen Raum für die schrittweise Einführung intelligenter Messsysteme und der Funktionen, die diese Technik bietet. "In vielen Punkten gehen sie allerdings an der Praxis vorbei und würden einen planbaren Rollout für Messstellenbetreiber eher behindern als unterstützen", so Andreae. "Hier muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“