BMWK/und BMWSB

Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorgelegt

Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor, das BMWK und das Bundesbauministerium am Mittwoch vorlegten, soll die Jahresemissionen auf Klimaschutzstandard senken.

Energetische Haussanierung mit Wärmepumpe, Solarthermie und Photovoltaikanlage. Quelle: stock.adobe.com/Gerd
Energetische Haussanierung mit Wärmepumpe, Solarthermie und Photovoltaikanlage. Quelle: stock.adobe.com/Gerd

Mit dem Sofortprogramm soll der Gebäudesektor klimapolitisch auf Kurs kommen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden können und Deutschland sein nächstes Klimaziel - bis 2030 den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern - erreicht.

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. t CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Die Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Die Maßnahmen im Detail:

  • Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Mit der GEG-Novelle soll u. a. gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Die Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden. Technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit sollen angemessen berücksichtigt werden.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die BEG wird die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere bis zu deren Inkrafttreten die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf die ab 2024 neu geltenden EE-Wärmeanforderungen (65 % EE-Wärme) an neue Heizungen effektiv vorbereiten. Ab 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein.
  • Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung): Bereits am 7. Mai 2021 startete das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung, das weitergeführt werden soll.
  • Initiative öffentliche Gebäude: Die Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden soll stark erhöht werden.
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur: Kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, u.a. Schwimmbäder sollen energieeffizient saniert werden.
  • Zukunft Bau - Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich: Lösungen aus Forschung und Entwicklung sollen praktisch erprobt werden.
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen das System der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung umgebaut und vorhandene Wärmenetze auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.
  • Gesetz für kommunale Wärmeplanung
  • Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe: Wärmepumpen sind durch ihren hohen Effizienzgrad und potenzielle Treibhausgas-Neutralität eine Schlüsseltechnologie im Wärmebereich. Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen: 1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden; 2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung; 3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.
  • Optimierung bestehender Heizungssysteme: Aktuell werden verschiedene - auch ordnungsrechtliche - Umsetzungsoptionen jenseits von Förderung erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren.
  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Mit dem Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden mit dem EnEfG wichtige Anforderungen aus der laufenden EU-EED-Novelle (Energy Efficiency Directive) national umgesetzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden u.a. zu erheblichen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor führen.

Prognose: Flacher Start mit nachfolgender Steilkurve

Das vorgeschlagene Sofortprogramm richtet die Klimapolitik im Gebäudesektor ambitioniert neu aus und schließt die Lücke bis 2030.
Die Wirkungsabschätzung der Maßnahmen zeigt, dass die Jahresemissionsmengen in den Jahren 2022 bis 2026 voraussichtlich zunächst nicht eingehalten werden, in der Summe aber ab 2028 bis 2030 eine Übererfüllung zur Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum (2022-2030) führt.

Der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich betrug 2021 115 Mio. t CO2-Äquivalente (Ziel laut BKG: 113 Mio. t CO2-Äquivalente). Bis 2030 muss der Ausstoß auf 67 Mio. t CO2-Äquivalente (festgelegte Emissionsmenge 2030 lt. BKG) sinken.
Die Emissionslücke zw. 2022 und 2030 beträgt ca. 152 Mio. t CO2-Äquivalente (aufsummierte jährliche Werte lt. Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm). Mit dem Sofortprogramm lässt sich der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zw. 2022 und 2030 in Summe um etwa 156 bis 161 Mio. t CO2-Äquivalente absenken und die bestehende Emissionslücke schließen.

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