Bauministerium

Start für Förderung „Klimafreundlicher Neubau“

Ab dem 1. März 2023 können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestellt werden.

Neu bauen mit Zinsverbilligung im Programm Klimafreundlicher Neubau. Quelle: stock.adobe.com/Georg
Neu bauen mit Zinsverbilligung im Programm Klimafreundlicher Neubau. Quelle: stock.adobe.com/Georg

Einen Antrag können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen, die ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude bauen, oder zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwerben.

Mit dieser Förderung soll ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet werden. Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. 

Für die Förderung stehen insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender, so das Bundesbauministerium.

Förderkonditionen

Eine hohe Zinsverbilligung ermöglicht beispielsweise einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren.

Wer einen Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei einer 10-jährigen Zinsbindung beantragt, kann aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. erhalten. Die tagesaktuellen Zinskonditionen können unter www.kfw.de/konditionen eingesehen werden.

Die Förderung wird in zwei Stufen vergeben:

  • Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Effizienzhaus 40 die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt und nicht mit fossilen oder biogenen Energieträgern beheizt wird. Wer diese Anforderung erfüllt, kann von der KfW-Bank einen vergünstigten Kredit i. H. von 100.000 Euro erhalten.
  • Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) bestätigt. Wer diese Anforderung erfüllt, kann einen Kredit in Höhe bis zu 150.000 Euro erhalten. 

Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 €/m2 Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Mio. Euro (bis zu 3.000 €/m2 Nettogrundfläche).

Die Details

  • Insgesamt stehen 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung.
    750 Mio. Euro entfallen auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
  • Über das Programm wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.

Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig über den Finanzierungspartner die Anträge für eine Förderung gestellt werden.

Auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden entfallen 7 % der nationalen Treibhausgasemissionen (etwa 65 Mio. t CO2-Äquivalente). Hinzu kommen noch 35 Mio. t CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.

Das neue Programm soll einen Beitrag dazu leisten, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Mio. t CO2-Äquivalente zu mindern, um die nationalen und die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmwsb.bund.de/rl-bundesfoerderung-kfn

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/

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