Prognos-Studie

Umstieg auf Wärmepumpen kann hunderte Euro im Jahr sparen

Mit dem Umstieg von Gas auf eine Wärmepumpe können Verbraucher*innen mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Dies zeigt ein Gutachtens der Prognos AG im Auftrag des BWP, das am Dienstag auf dem 20. Forum Wärmepumpe vorgestellt wurde.

Quelle: stock.adobe.com/Sevda Ercan
Quelle: stock.adobe.com/Sevda Ercan

Die Studie vergleicht die Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit denen eines neuen Gaskessels über eine Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren, inklusive Investitions-, Wartungs- und Betriebskosten. Bei den aktuellen Gaspreisen kann man mit einer Wärmepumpe demnach in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung in einem typischen Mehrfamilienhaus aus den Achtzigerjahren rund 65 Euro im Monat sparen, also 780 Euro im Jahr. Selbst bei fallenden Gaspreisen läge die Kostenersparnis bei mindestens 25 Euro im Monat (300 Euro im Jahr). Dabei sind nicht nur die Kosten für den Bezug der Energie (Strom bzw. Gas), sondern auch die Investitionskosten für Wärmepumpen bzw. Gaskessel berücksichtigt, die in Form der sogenannten Modernisierungsumlage auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können.

Nils Thamling, Projektleiter bei der Prognos AG, schlussfolgert: „Die Wärmepumpe ist nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes, sondern auch wirtschaftlich eine zukunftssichere Wahl. Der hohe Anteil erneuerbarer Energien macht die Wärmepumpe deutlich weniger anfällig für Preisschwankungen fossiler Energieträger. Die jüngsten Empfehlungen der Gas- und Wärmekommission zur Entlastung des Gaspreises haben aufgrund ihres begrenzten Zeitraums nur einen geringen Einfluss auf die Vollkostenrechnungen für die gesamte Nutzungsdauer einer neuen Heizung. Sie kappen den Erdgaspreis etwa beim mittle-ren Preisniveau unserer Expertise. Im Übrigen sollte der Einbau einer Wärmepumpe mit einer Optimierung des Heizungssekundärsystems auf geringe Temperaturen einhergehen. So gelingen gute Effizienzen der Wärmepumpe, die geringsten Energiebezugskosten und gleichzeitig geringere Anforderung an das Stromsystem.“

“Der Umstieg auf Wärmepumpen ist gut für das Klima, macht Deutschland unabhängiger von fossilen Energien und spart Verbraucher*innen viel Geld”, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Auch Mieterinnen und Mieter können davon in Form von niedrigeren Warmmieten profitieren. Die Bundesregierung muss nun die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit der Umstieg in den Heizungskellern großflächig gelingen kann. Gleichzeitig müssen Unternehmen die Wärmepumpen schnellstmöglich deutlich kostengünstiger als heute anbieten, weil die hohen Investitionskosten eine Hürde für viele Verbraucher*innen darstellt.”

VZBV und BWP fordern Planungssicherheit für Markthochlauf von Wärmepumpen

Der BWP und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rufen die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, möglichst schnell einen gesetzlichen Rahmen für den großflächigen Umstieg auf Wärmepumpen zu schaffen. Damit würde eine wesentliche Grundlage dafür geschaffen, das im Koalitionsvertrag vereinbarte und im Koalitionsausschuss vom Frühjahr noch einmal nachgebesserte Ziel umzusetzen, ab dem Jahr 2024 bei jedem Heizungstausch mindestens 65% erneuerbare Energien einzusetzen.

Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer: „Die Energiepreise weisen eindeutig den Weg zur Wärmepumpe. In der aktuellen Situation muss es für die Bundesregierung aber auch darum gehen, nicht ein falsches Signal an alldiejenigen zu senden, die bereits in eine Wärmepumpe investiert haben oder kurz davorstehen: Auch kurzfristig sollten Heizkosten für Haushalte, die mit einer Wärmepumpe heizen und deshalb einen erhöhten Strombedarf haben, keinesfalls höher ausfallen als für Haushalte mit Gasheizungen. Deshalb müssen jetzt auch zeitnah die angekündigten Entlastungen beim Strompreis folgen.“

Die Branche stehe jedenfalls bereit, die Bundesregierung bei ihrem Ziel von 6 Mio. verbauten Wärmepumpen bis zum Jahr 2030 zu unterstützen. Dafür brauche es neben den Entlastungen beim Strompreis dringend Planungssicherheit im Ordnungsrecht, so Dr. Sabel. „Erst wenn das geplante Nutzungsgebot von 65% erneuerbarer Energien für neue Heizungen ab dem Jahr 2024 auch gesetzlich verankert ist, können die notwendigen Investitionen in die Erweiterung der Produktionsanlagen konsequent erfolgen.”

Zur Studie

Prognos Studie Cover
Quelle: Prognos AG

 

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