Schornsteinfegen ist systemrelevant
Bereits im März dieses Jahres ordneten die zuständigen Behörden an, dass Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften (Informationen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz auch auf: www.schornsteinfeger.de) weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen. Diese Empfehlungen werden vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt. Bestimmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen zwar verschoben
werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes Verschieben ist dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn die Schornsteinfegerarbeiten sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegers zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen letztendlich dem Schutz von Leib und Leben dienen und daher unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt werden müssen.
Die Gesundheit der Kunden wie der Mitarbeiter in den Schornsteinfegerbetrieben liegt dem Schornsteinfegerhandwerk am Herzen. Auch das Schornsteinfegerhandwerk möchte in Zeiten der Corona-Pandemie die Kontakte und das Infektionsrisiko zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern weitestgehend minimieren.
Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind gehalten, die empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes einzuhalten und zugleich ihren Pflichten nachzukommen.
Bei Unsicherheiten bzw. Fragensollten verbraucher frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger Kontakt aufnehmen
und sich bzgl. der anstehenden Termine informieren. Gemeinsam lassen sich so Lösungen finden, die sowohl der Wahrung der Betriebs- und Brandsicherheit wie auch des gebotenen Infektionsschutzes Rechnung tragen.
Eine Information des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, Zentralinnungsverband (ZIV)