Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz
Bereitstellung von Löschwasser Pflichten - Rechtsformen - Technik - Trinkwassergüte
In Frühjahr gab es zu diesem Thema bereits zwei ausgebuchte Veranstaltungen. Das Thema ist nach wie vor aktuell und spannend, auch vor dem Hintergrund der Überarbeitung der DIN 1988 Teil 600. Das Seminar zur „Bereitstellung von Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz“, bietet die berufliche Bildung des DVGW online am 17.06.2021 und 18.06.2021 an. Das entsprechende Programm ist unter folgendem Link abrufbar.
Für das Seminar melden Sie sich bitte direkt beim DVGW über folgenden Link an.
Inhalt
Rechtliche Rahmenbedingungen: Anforderungen an die Löschwasserbereitstellung: Landesrechtliche Regelungen zum Brand- und Feuerschutz; Status des DVGW-Regelwerks (W 405); Unterscheidung zwischen Grund- und Objektschutz; Sicherstellung der Löschwasserversorgung - Verantwortlichkeit der Gemeinden; Beauftragung der WVU zur Löschwasserversorgung durch Vertrag bzw. Verwaltungsvereinbarung; Möglichkeiten der Kostenerstattung; haftungsrechtliche Konsequenzen; Praxisbeispiel I: Vertrag zur Löschwasservorhaltung zwischen aufgabenpflichtiger Gemeinde und Wasserversorgungsunternehmen; Praxisbeispiel II: Vertrag zur Löschwasservorhaltung im Rahmen des Objektschutzes zwischen Grundstückseigentümer und Wasserversorgungsunternehmen; Technische Aspekte: DVGW-Arbeitsblatt W 405 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung: Löschwasserbedarf, Grundschutz/Objektschutz, Bereitstellung von Löschwasser; DVGW-Arbeitsblatt W 331 - Hydranten; DIN 1988-600 DVGW-TRWI: Anwendungsbereich / Aufgaben der Anlagen, Trinkwasserhygiene, Wassermessung/Anschlussarten; Fallbeispiele
Zielsetzung
Die Teilnehmer erwerben Fachkenntnisse zu den rechtlichen, technischen und hygienischen Aspekten der Bereitstellung von Löschwasser aus dem Trinkwasserversorgungsnetz. Ziel ist die Stärkung der fachlichen Kompetenzen für die Wahrung der Interessen der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Dialog mit den Trägern öffentlicher Belange.