Update Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist teilweise bereits gestartet und wird im Frühjahr in vielen Punkten durch ergänzende FAQs genauer erklärt und konkretisiert. Zum 01.07.2021 wird sie komplett mit den drei Teilprogrammen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen in Kraft treten.
Jan Karwatzki vom Öko‐Zentrum NRW befasst sich schwerpunktmäßig mit der neuen Bundesförderung für Nichtwohngebäude. Es werden sowohl Förderungen für Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden als auch für Sanierung und Neubau von Effizienzgebäuden erläutert. Dabei geht es neben den Förderkonditionen in den neuen Programmen Nichtwohngebäude Kredit (263) und Zuschuss (463) und Kommunen Kredit (264) und Zuschuss (464) um die technischen Anforderungen sowie um die Rahmenbedingungen der Förderung und die ergänzenden FAQs. Praxisbeispiele veranschaulichen die neue Förderung.
Seminarinhalte:
- Vorstellung der neuen Förderansätze „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)
- Erläuterungen zu den geänderten technischen Richtlinien und Mindestanforderungen zum 01.07.2021
- Vorgaben für die zukünftige Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Umsetzung
- Überblick über die verbesserte Förderintensität und Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit
- Praxisbeispiele zur Veranschaulichung der neuen Förderrichtlinien und Berechnungsmethoden
Das Programm zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Teilnahmebeitrag: € 40,- inkl. MwSt.