Wie geht es ab 01.01.2023 weiter? Veränderungen im GEG, BEG, EEG, EE-Pflicht bei der Erneuerung von Heizungsanlagen und PV-Pflicht
Das Effizienzhaus ist seit einigen Jahren die Richtschnur für energiesparende und zukunftsfähige Bau- und Sanierungskonzepte von Gebäuden. 2022 erlebte dieser energetische Standard einen Boom durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG). Seit 01.02.2022 gibt es als Konsequenz daraus im Neubau keine Effizienzhaus 55 Förderung mehr. Das Effizienzhaus 40 NH wurde zum Einstiegsförderstandard. Auch in der Energetischen Sanierung gibt es verschiedene Anpassungen bei der BEG Förderung, so wurde die Förderung im Sommer in verschiedenen Programmen gekürzt und Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Auch im Bereich der gesetzlichen Anforderungen gab es zahlreiche Anpassungen z.B. GEG, EEG, EE-Pflicht und PV Pflicht.
Welche Veränderungen gibt es für 2023?
Wir möchten Ihnen diesmal zusammen mit dem Referenten Rainer Feldmann aufzeigen, was bei der Beantragung von neu errichteten oder sanierten Effizienzhäusern zu beachten ist. Welcher Mehraufwand ist zu betreiben, gibt es missverständliche Anforderungen, wie ist der Nachweis im Einklang mit dem GEG zu führen und welchen Nutzen hat der Bauherr, sind Fragen, die bei dieser Veranstaltung geklärt werden sollen.
Seminarinhalt:
- Kurzübersicht über die Veränderungen beim GEG, EEG, EE-Pflicht und PV Pflicht
- Veränderungen im BEG
- Das Effizienzhaus im Neubau und in der Sanierung
- Mehrwert durch überwiegend erneuerbare Energie bei Sanierungsvorhaben
- Praxisbeispiele zur Veranschaulichung des Nachweisverfahrens und Antragsprozess
Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 3 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 3 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Das Programm zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Teilnahmebeitrag: € 50,- inkl. Mwst.