Plattform EE BW: Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Baden-Württemberg besser nutzen
„Die Entscheidung der Landesregierung für einen stärkeren Einsatz der Tiefen Geothermie ist ein starkes Signal. Die Technologie kann die Stromerzeugung grüner machen und wesentlich zum Ausstieg aus der fossilen Wärmeerzeugung beitragen“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg. Jetzt komme es auf die konkrete Ausgestaltung des Fahrplans an.
Geothermie liefert zuverlässig und unabhängig von Wetter und Jahreszeiten Wärme und im Fall der tiefen Geothermie auch Strom. Die natürliche Erdwärme weist umso höhere Temperaturen auf, je tiefer die entsprechende Gesteinsschicht bzw. das Grundwasserreservoir liegt. Geothermie liefert damit einen wichtigen Baustein für die Energiewende, die insbesondere im Wärmesektor noch weiter vorangebracht werden muss.
Die tiefe Geothermie, die wasserführende Schichten in größeren Tiefen nutzt, hat großes Potential in Baden-Württemberg. Der Oberrheingraben sowie das Molassebecken, das neben Teilen Bayerns auch das südöstliche Baden-Württemberg umfasst, bieten entsprechende geologische Bedingungen. Dem ersten tiefengeothermischen Projekt in Bruchsal können so viele weitere folgen, wie die Region um München zeigt. Dort tragen bereits über 20 Anlagen erfolgreich zur lokalen Strom- und Wärmeversorgung auch über Nahwärmenetze bei.
Hohe Auflagen für Bohrgenehmigungen sowie verbesserte Bohrtechnik auf Seiten der Anlagenplaner und -betreiber dienen dazu, die Sicherheit der Projekte zu gewährleisten.
In Baden-Württemberg sorgen 43.000 Erdwärmesonden für Gebäudeheizung und -kühlung, Warmwasserbereitung und die Wärmeversorgung von Industrieanlagen. Sie sind Beispiele für oberflächennahe Geothermie, die bis zu 400 m Tiefe reicht. Ein seit Jahren konstanter Zubau zeigt, dass sich diese Technologie im Land der Häuslebauer bewährt. Gesetzliche Vorgaben für Mindestanteile erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von Gebäuden bilden weiterhin günstige Rahmenbedingungen.